Bundesgesundheitsminister Spahn behauptet 7,8 Milliarden zusätzliche Finanzmittel für die Kliniken bereit zu stellen. Diese von Bundesgesundheitsministerium verbreiteten Zahlen zur Sicherung der Krankenhäuser halten einem Faktencheck nicht stand.

Minister Spahn sagt, die Kliniken erhielten 2,4 Milliarden Euro dafür, dass sie seit zwei Wochen der eindringlichen Bitte der Kanzlerin gefolgt sind und Patienten soweit medizinisch vertretbar früher entlassen haben und keine neuen Patienten mehr aufnehmen. Für diese freien Betten erhalten die Klinken bisher keinerlei Refinanzierung durch die Krankenkassen. Der Bundesgesundheitsminister behauptet nun, die 2,4 Milliarden Euro seien der finanzielle Ausgleich für diesen Verlust.

Faktencheck: Die 2,4 Milliarden Euro entsprechen tatsächlich nur rund 75 Prozent des Betrages, den die Kassen bezahlen müssten, wenn die Betten belegt wären. Der Appell zum Freihalten der Betten ist ein Sparprogramm zu Lasten der Kliniken. Die tatsächlichen Erlösausfälle für die freigehaltenen Betten betragen 3,2 Milliarden Euro Die Kliniken verlieren damit gegenüber dem Vorjahr 800 Millionen Euro.

Minister Spahn sagt, die Kliniken erhielten 4,3 Milliarden Euro zusätzlich für den erhöhten Personalaufwand in der Krise. Dafür hat er einen vorläufigen Abrechnungswert für die Pflegepersonalkosten entsprechend erhöht.

Faktencheck: Dieser höhere Abrechnungswert in Summe 4,3 Milliarden Euro gilt nur vorläufig. Die Krankenhäuser müssen im Anschluss an die Krise jeden Cent gegenüber den Krankenkassen nachweisen und mit diesen darüber verhandeln, ob der jeweilige Betrag von den Kassen akzeptiert wird. Spitzabrechnung mit den Kassen, so die Begrifflichkeit im Gesetzentwurf. Keine Klinik kann deshalb heute sicher sein, dass alles was sie jetzt im Pflegepersonalkostenbereich vorfinanziert tatsächlich am Ende bezahlt wird. Keinen einzigen Cent will Spahn für die Mehrkosten bei allen anderen Berufsgruppen, Ärzte und sonstige Mitarbeiter bezahlen, nichts für Überstunden, nichts für Honorare der Freiwilligen keinen einzigen Cent. Die vollen Kosten dafür bleiben bei den Krankenhäusern.

Minister Spahn sagt, die Kliniken erhalten 30.000 Euro für die Einrichtung und Ausstattung eines zusätzlichen Intensivbehandlungsplatzes. In der Hoffnung, dass es gelingt, die Zahl der Intensivbetten zu verdoppeln (+28.000) rechnet das BMG mit einem Mehraufwand von 900 Millionen Euro.

Faktencheck: alle Experten der Intensivmedizin kalkulieren den tatsächlichen Aufwand für ein vollwertiges Intensivbett mit 85.000 Euro pro Platz (in Summe 900 Millionen Euro). Wenn es den Kliniken tatsächlich gelingt 28.000 zusätzliche Intensivplätze herzustellen kostet sie das 2,38 Milliarden Euro. Die Kliniken tragen damit ein ungedecktes Finanzierungsrisiko in Höhe von 1,48 Milliarden Euro. Dieses Risiko wird möglicherweise etwas kleiner, wenn die Länder einen Teil der Medizintechnik kostenlos bereitstellen. Kein Mensch weiß zurzeit, ob und in welchem Umfang das tatsächlich funktioniert.

Die Rechnung von Minister Spahn geht nicht auf, die zugesagten Finanzmittel erweisen sich als Sparprogramm für die Kassen und Unterfinanzierung der tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser.

„Es bleibt dabei: Der gesamte Entwurf ist eine Katastrophe für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit diesem Gesetzentwurf laufen wir Gefahr, dass in wenigen Monaten Krankenhäuser in Insolvenz gehen. Ich bin sicher, dass die Menschen im Land keinerlei Verständnis für diese Art von Politik haben“, so der Präsident der DKG.

Das von der DKG erarbeitete Finanzierungskonzept in der Krise sah folgende Eckpunkte vor:

1. Alle Krankenhäuser erhalten die Gelder, die sie auch im letzten Jahr von den Krankenkassen für ihre Arbeit erhalten haben. Dazu sollen ab April bis zunächst Dezember 2020 monatliche Zahlungen als Gesamtbetrag aus dem Gesundheitsfonds überwiesen werden. Damit kann für alle Krankenhäuser die Liquidität gesichert werden. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind sicher.
2. Alle Krankenhäuser erhalten von April bis Dezember für jeden Patienten, der behandelt wird, einen Zuschlag von einmalig 160 Euro für den gesamten Zeitraum des Krankenhausaufenthaltes. Dieser Zuschlag soll die hohen Mehrkosten für Schutzausstattung, Medikamente usw. decken.
3. Die Krankenhäuser, die in der Krise besonders viele Patienten behandeln und damit deutlich mehr Kosten haben, erhalten diese höheren Behandlungskosten von den Krankenkassen dann zusätzlich erstattet, wenn sie die unter Punkt 1. genannten monatlichen Abschlagzahlung auf das Budget des Vorjahres überschreiten.
4. Für die zusätzlich geschaffenen Intensivbetten, bei denen die Krankenhäuser hohe Kosten für die neu angeschaffte Medizintechnik etc. zu tragen haben, erhalten sie einem Einmalbetrag von 85.000 Euro. Dieser vermindert sich, wenn Beatmungsgeräte etc. von den Ländern oder dem Bund kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
5. Aussetzen aller bürokratischen Hürden zur Entlastung des Personals.

„Wir haben Herrn Minister Spahn in den letzten Tagen mehrfach und dringend gebeten diesen Vorschlag umzusetzen, der auch von einem großen Teil der Krankenkassen unterstützt wird. Es geht darum, den Verantwortlichen in den Krankenhäusern Sicherheit und Vertrauen zu geben. Niemand, der im Krankenhaus arbeitet und sich in diesen Tagen mit voller Kraft für dieses Land und seine Bevölkerung einsetzt, kann verstehen warum es nicht möglich ist diese fünf Eckpunkte für die Zeit der Krise zu erfüllen“, so der Präsident der DKG Dr. Gerald Gaß

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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