Mobilität im VRN weiter eingeschränkt – Grundangebot soll dauerhaft bestehen bleiben
Um ein gewisses Mindestangebot an Mobilität im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) möglichst auf Dauer zu gewährleisten, wurde in Absprache mit den Verkehrsunternehmen und den jeweiligen Aufgabenträgern, den Landkreisen und kreisfreien Städten im VRN-Verbundgebiet, vereinbart, die Fahrpläne weiter anzupassen bzw. auch einzelne Mehr




