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· Erntehelfer aus anderen Ländern können nicht einreisen
· Landwirtschaft steht vor großen Problemen
· Anhebung der Zeitgrenzen für Saisonarbeiter von drei auf fünf Monate

Kurzfristige Minijobs sind gerade in der Landwirtschaft beliebt. Auch hier sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  aus angrenzenden Ländern können ihre kurzfristige Beschäftigung in Deutschland nicht aufnehmen. Die Landwirtinnen und Landwirte wissen nicht, wie sie ihre Ernte, etwa Erdbeeren, Spargel oder anderes Gemüse, einfahren sollen.

Die Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs werden von drei auf fünf Monate bzw. von 70 auf 115 Arbeitstage angehoben. Diese Regelung gilt übergangsweise für die Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 und ermöglicht den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern so einen längeren Einsatz der noch zur Verfügung stehenden Saisonarbeitnehmer und Saisonarbeitnehmerinnen.

Im Unterschied zum „normalen“ 450-Euro-Minijob dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem kurzfristigen Minijob mehr als 450 Euro monatlich verdienen. Wichtig dabei ist, dass die Arbeit, wie beispielsweise bei Erntehelferinnen und Erntehelfern, zeitlich begrenzt ist. Um gerade die Landwirte und Landwirtinnen in der Coronakrise wirkungsvoll zu unterstützen, werden diese Zeitgrenzen jetzt angehoben. Aber auch alle anderen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen profitieren von dieser Regelung, wie beispielsweise Krankenhäuser, die Ärzte und Ärztinnen im Ruhestand befristet einstellen möchten. Wichtig ist nach wie vor, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Schüler, Schülerinnen, Studenten und Studentinnen, Hausfrauen, Hausmänner, Altersvollrentner und Altersvollrentnerinnen, Pensionäre und Pensionärinnen eignen sich für kurzfristige Beschäftigungen besonders, weil sie grundsätzlich nicht berufsmäßig beschäftigt sind.

Weitere Hintergrundinformationen zu diesem oder anderen Themen rund um die Corona-Pandemie und Minijobs finden Sie auf www.minijob-zentrale.de

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