Der Hessische Waldbesitzerverband begrüßt die am Freitag von Umweltministerin Priska Hinz bekanntgegebene Vorverlegung der Jagdzeiten für Rehböcke und einjährige weibliche Rehe, sowie einjährige männliche Tiere beim Rot-, Dam-, Sika und Muffelwild vom 1. Mai auf den 1. April.

Der Wald hat sich durch Stürme, Trockenheit und Schädlingsbefall sehr stark verändert. Jüngsten Erhebungen des Hessischen Waldbesitzerverbandes zufolge sind im Durchschnitt 5 Prozent der Waldflächen im hessischen Privat- und Kommunalwald in den letzten beiden Jahren entwaldet worden. In manchen Regionen ist der Anteil noch wesentlich höher. Es sind zum Teil riesige Kahlflächen entstanden, auf denen jetzt neuer Wald heranwachsen muss. Dieser Wald sollte aus möglichst zahlreichen Baumarten bestehen, damit er dem Klimawandel standhält. Es ist unmöglich, diese vielen und großen Flächen durch Zäune and andere Maßnahmen vor Wildverbiss zu schützen. Da Rehe und Hirsche die Knospen und Triebe junger Bäume abbeißen und seltenere Mischbaumarten auf diese Weise innerhalb weniger Jahre verloren gehen können, müssen die Wildbestände jetzt angepasst werden.

„Die Jagdzeit muss der Entwicklung der Vegetation und dem Aktivitätsrhytmus der Tiere folgen“, sagt Waldbesitzerpräsident Michael Freiherr von der Tann. Der Austrieb der Pflanzen habe in diesem Frühjahr drei Wochen früher als in den vergangenen Jahren begonnen. Ab Mai ist der Laubaustrieb im Wald so weit fortgeschritten, dass die Tiere viel mehr Deckung haben und viel schwerer zu jagen sind. Im April sind Rehe besonders aktiv und deshalb häufig zu sehen. Das muss mit einer verantwortungsvollen und tierschutzgerechten Jagd geschehen. Die Jäger haben daher jetzt als Partner der Waldeigentümer und der Forstwirtschaft eine anspruchsvolle Aufgabe mit hoher Verantwortung für den Wald und das Wild zu erfüllen. 

Der Waldbesitzerverband und zahlreiche andere Verbände hatten diese Änderung der Jagdzeitenverordnung gefordert.

Die Änderung der Jagdzeit ist am Tag nach der Verkündung am 4. April im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten. Soweit die Jagdrechtsinhaber einen von der zuständigen Behörde genehmigten Abschussplan haben, können sie sofort mit der Jagd beginnen.

Nachtjagd auf Wildschweine erleichtert

Die nächtliche Jagd auf Wildschweine wird in den vergangenen Jahren durch das Fehlen von Frost und Schnee immer schwerer. Um der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest entgegen zu wirken, müssen die in den vergangenen Jahren durch die gute Nahrungssituation in unserer Kulturlandschaft massiv angewachsenen Bestände der Wildschweine reduziert werden. Auch hier haben die Jäger eine sehr bedeutende Aufgabe zu erfüllen. Die Zulassung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Wildschweine durch die Änderung des Hessischen Jagdgesetzes verbessert die technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche nächtliche Wildschweinjagd entscheidend. Der Hessische Waldbesitzerverband begrüßt auch diese jagdrechtliche Veränderung ausdrücklich.

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