„Wir brauchen einheitliche Regelungen und keine grundlose Verschärfung der Corona-Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Hier geht der Föderalismus eindeutig zu weit“: Mit Unverständnis reagiert Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, auf die Entscheidung der Stadt Hanau, ab dem 20. April eine Maskenpflicht einzuführen. „Die Bundesregierung hat am 15. April klare Regelungen zur weiteren Eindämmung des Corona-Virus getroffen. Eine Maskenpflicht gehört aus gutem Grund nicht dazu.“

"So lange es nicht genügend wirksame Masken und Schutzkleidung für medizinisches Personal gibt, entbehrt eine Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes jeglicher Grundlage“, wiederholt der hessische Ärztekammerpräsident eine frühere Erklärung. Das freiwillige Tragen einer Alltagsmaske könne zwar dazu beitragen, die Übertragung von Tröpfchen beim Husten und Sprechen zu verringern. Es dürfe aber nicht sein, dass sich Menschen durch eine Maskenpflicht in falscher Sicherheit wiegen und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen wie Abstand und häufiges und ausreichend langes Händewaschen vernachlässigten.

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