Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin im Diesel-Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 verdichten sich die Hinweise, dass VW offensichtlich Abstriche beim Nutzungsentgelt künftig machen muss. Das Landgericht Hof hat am 24. März 2020 mit einem Hinweis in einer Verfügung (Az. 33 O 470/19) klargemacht, dass es mit der bisher am Gericht gängigen Praxis des Vorteilsausgleichs brechen wird. Das Gericht will bei einer möglichen Verurteilung nach § 826 BGB dem Autobauer die Nutzungsentschädigung kürzen. Das Verfahren führt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Die Verbraucher-Kanzlei gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden. Die Inhaber haben für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb) in der Musterfeststellungsklage gegen VW einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt. Derzeit bietet die Kanzlei zu den Vergleichsangeboten von VW ein Beratungspaket online an.

Tendenzen pro Verbraucher vor BGH-Termin am 5. Mai 2020

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Verfügung des Landgerichts Hof erneut ein Indiz dafür, wie sich die Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal weiter zugunsten der Verbraucher entwickelt hat. Nicht nur die Verurteilung VW nach § 826 BGB setzt sich durch. Besonders erfreulich ist auch die Tendenz der vergangenen Monate, dass an Oberlandesgerichten die Sinnhaftigkeit der Nutzungsentschädigung für VW in Zweifel gezogen wird. Diesem Trend konnte sich auch das Landgericht Hof nicht entziehen. Das Hanseatische Oberlandesgericht regte am 13. Januar 2020 an, dass die Dieselfahrer weniger für die Nutzung ihrer Fahrzeuge zahlen sollten (Az. 15 U 190/19). Auch am Oberlandesgericht Brandenburg gibt es massive Zweifel daran, warum VW vom Diesel-Abgasskandal durch eine Nutzungsentschädigung profitieren sollte. Mit der Entschädigung reduziert sich der von VW an die Kläger zu zahlende Schadensersatz. Auch in der Literatur mehren sich die Stimmen, VW überhaupt keine Entschädigung zuzugestehen – mehr dazu hier. Die Argumentation geht sogar so weit, dass VW ab Kaufdatum dem Kläger Zinsen zu zahlen hat – mehr dazu hier. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält es in der Summe für möglich, dass die BGH-Richter das Thema Nutzungsentschädigung ähnlich sehen könnten wie ihre Kollegen in Hamburg, Brandenburg und jetzt Hof.

LG Hof schließt sich Oberlandesgericht Hamburg an

Das Landgericht Hof erwägt im vorliegenden Fall im Hinblick auf den Beschluss des OLG Hamburg vom 13. Januar 2020 (Az. 15 U 190/19) zukünftig Nutzungen im Rahmen des Vorteilsausgleichs nicht mehr oder nur bedingt zu berücksichtigen. Dem Gericht in Hamburg missfiel vor allem die Taktik der Volkswagen AG, Verfahren in die Länge zu ziehen. Dies führt unterm Strich zu einem höheren Nutzungsentgelt. Das sorgt wiederum dazu, dass sich der Schadensersatz vermindert, zu dem VW in der Regel verurteilt wird. VW, so das Gericht weiter, „zwingt“ den Kläger zur Weiternutzung des Fahrzeugs, so dass die Anrechnung der Nutzungsvorteile zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen könnte.

Das Landgericht Mannheim ging in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittenen Urteil (Az. 9 O 258/19) sogar noch weiter. Es lehnte eine Nutzungsentschädigung komplett ab, „weil eine Gewährung dem mit § 826 BGB verbundenen Zweck der Steuerung sozialen Verhaltens zuwider läuft und darauf hinausliefe, dem Geschädigten eine auf vorsätzliche Weise sittenwidrig herbeigeführte Fahrzeugmiete aufzudrängen“. Das Gericht sah darin auch keine Überkompensation zugunsten der Klägerin, weil die keine Verzinsung nach § 849 BGB verlangen könne. Diese sogenannte deliktische Verzinsung berechnet sich ab dem Zeitpunkt des Kaufs. Es gibt auch Gerichte, die diese Verzinsung VW aufbrummen. Der Trend in der Literatur geht hin zur Verweigerung der Nutzungenschädigung und sogar zur Gewährung von deliktischen Zinsen.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Die Entwicklung der aktuellen Rechtsprechung verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Vergleichsangebote der VW AG im Musterfeststellungsverfahren unter die Lupe zu nehmen. Soll der Verbraucher das Angebot annehmen? Soll er den Weg in die Einzelklage einschlagen? Was ist die beste Lösung im Hinblick auf die BGH-Entscheidung im Mai 2020? Bis zum 20. April 2020 müssen sich die betroffenen Verbraucher entscheiden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat ein seriöses Servicepaket für Betroffene geschnürt. Die Kanzlei erstritt bereits zahlreiche Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW, in denen bis zu 25 Prozent Schadensersatz oder Wertminderung ausgeurteilt worden sind. Dazu könnte vom BGH eine neue Rechtsprechung hinsichtlich von Nutzungsentschädigung und Zinsen hinzukommen, die unterm Strich zu höheren Schadensersatzzahlungen führen könnte. Auch das ist ein Grund, warum eine anwaltliche Beratung für die VW-Kunden Sinn ergibt. Das ab sofort nutzbare Servicepaket prüft die von VW vorgelegten Vergleichsangebote. Was steckt im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung
Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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