Bislang erhalten Eltern, die aufgrund der Betreuung ihres Nachwuchses nicht zur Arbeit gehen können, sechs Wochen lang den so genannten Lohnersatz. Dabei zahlt ihnen der Arbeitgeber 67 Prozent des Nettoeinkommens und lässt sich das Geld von der jeweils zuständigen Behörde erstatten. Gedeckelt ist die Eltern-Entschädigung bei 2016 Euro im Monat. Nun soll diese Lohnfortzahlung nach Willen des Bundesgesundheitsministeriums verlängert werden. Die Änderung, die noch heute vom Kabinett beschlossen werden soll, sieht nach Auskunft der ARAG Experten eine Verlängerung des Lohnersatzes auf zehn Wochen je Elternteil bzw. 20 Wochen für Alleinerziehende vor.
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