Berlin regiert mit Ignoranz und strebt kompromisslos nach Massenüberwachung: Wir warnen vor der deutschen Präsidentschaft im EU-Rat ab 1. Juli.

Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU verhindern.
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Trotz klarer Entscheidungen von Gerichten, trotz laufender Verfassungsbeschwerden (wikipedia.de) und andauernder Kritik wurde die Pflicht zur anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten im aktuellen Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz verankert (siehe § 166, Entwurf des Gesetzes bei netzpolitik.org).

Obwohl der EU-Gerichtshof aktuell in mehreren Fällen die Vereinbarkeit von anlassloser Massenspeicherung mit EU-Recht prüft und das Bundesverwaltungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als rechtswidrig ausgesetzt hat (Details dazu: siehe unsere Chronologie zur Vorratsdatenspeicherung), will die Bundesregierung weiterhin eine anlasslose Speicherpflicht durchdrücken. Kommunikationsanbieter sollen Telefon- und Internetverbindungsdaten für 10 Wochen und Standortdaten für 4 Wochen speichern – von allen Menschen zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Im Juni 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass damit pauschal die „Verkehrs- und Standortdaten nahezu alle Nutzer von Telefon- und Internetdiensten“ erfasst werden. Das ist EU-rechtswidrig. Erforderlich sei eine Lösung,

„die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe.“, (siehe: ovg.nrw.de)

Die Bundesregierung ignoriert diese Entscheidung.

Wir warnen vor der deutschen Präsidentschaft im EU-Rat

Wir warnen vor dem gesetzgeberischen Stil der Bundesregierung, der Kritik ebenso ignoriert wie Gerichtsurteile. Wir gehen davon aus, dass Deutschland während der Präsidentschaft im Rat der EU jede Möglichkeit nutzen wird, um Gesetze für anlasslose Massenspeicherungen voran zu treiben, etwa in dem der Druck auf die EU-Kommission weiter erhöht wird oder weitere Fälle schwerster Verbrechen genutzt werden, um Massenspeicherung zu rechtfertigen (jüngst siehe: Kindesmissbrauch im Juni 2020Entführungsfall in Berlin durch vietnamesischen Geheimdienst (Juli 2017), vorgetragen im September 2019 vor dem EU-Gerichtshof und rassistischer Anschlag von Halle im Oktober 2019).

Mit ihrer Position verhindert die Bundesregierung beispielsweise die Diskussion über eine mögliche Quick-Freeze-Lösung. Wir warnen vor der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, denn die deutsche Politik könnte zu einer EU-weiten Vorratsdatenspeicherung nach deutschem Vorbild führen und notwendige, wirksame und grundrechtsschonende Lösungen verhindern.
Die deutsche Präsidentschaft im Rat der EU beginnt am 1. Juli 2020 (siehe eu2020.de und wikipedia.org).

Anlasslose Vorratsdatenspeicherungen haben in Rechtsstaaten nichts zu suchen

Digitalcourage ist der Auffassung: Die Arbeit an einer europäischen Vorratsdatenspeicherung muss sofort gestoppt werden. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbar. Wir fordern:

  • Ein Verbot von anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen in der EU;
  • Alle Bestrebungen, anlasslose Vorratsdatenspeicherungen einzuführen, sind zu stoppen.
  • Juristische Aufarbeitung abwarten. Ein internes Arbeitsdokument des EU-Rats (analysiert auf netzpolitik.org) zeigt: In vielen Mitgliedsstaaten ist die juristische Aufarbeitung der Vorratsdatenspeicherung noch nicht abgeschlossen. In Deutschland etwa führt Digitalcourage eine Verfassungsbeschwerde gegen das entsprechende Gesetz. Solange noch Gerichte mit der Aufarbeitung bisheriger Rechtsprechung beschäftigt sind, dürfen keine neuen Vorratsdatenspeicherungen verhandelt werden.
  • Verhältnismäßige Mittel prüfen: Es gibt verhältnismäßige Alternativen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen wie etwa Quick Freeze. Solche Möglichkeiten müssen angemessen geprüft werden.

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