Die Landesforst Schleswig-Holstein (SHLF) ist Eigentümerin von rund 210 ha Moorgrünland im Grotmoor zwischen Lentföhrden und Heidmoor (Kr. SE), von denen derzeit noch 120 ha an Landwirte verpachtet sind, aber nicht zur landwirtschaftlichen Produktion genutzt werden. Anfang Juni 2020 wurden die Flächen erneut zum großen Teil gemulcht, also innerhalb kurzer Zeit die Vegetation flächendeckend kurz- und kleingehäxelt. Die Bearbeitung der Flächen findet mitten in der Brutzeit von Braun- und Schwarzkehlchen, Neuntöter, Wiesen- und Baumpieper statt und schädigt die Vogelwelt schwer. Der NABU fordert die Rückentwicklung der Flächen zu einem Hochmoor.

Der NABU hat die SHLF mehrfach auf dieses sich alljährlich wiederholende Desaster hingewiesen und aufgefordert, die Nutzung zu ändern – bisher vergebens. Der NABU kritisiert, dass es auf einer großen Fläche Moorgrünland im Eigentum der Landesforst keinerlei naturschutzrelevante Auflagen für die Bearbeitung und Nutzung gibt: Vogelarten wie Wiesenweihe, Brachvogel oder Kiebitz sind längst der unangepassten Häxelei zum Opfer gefallen und verschwunden, Braunkehlchen und Bekassinen versuchen nur noch gelegentlich, hier zu brüten. Darüber hinaus hat die offensichtlich langjährige Praxis der Mulchmahd, bei der das Mahdgut auf der Fläche ungenutzt liegen bleibt, die ursprüngliche Vegetation stark negativ verändert – es dominieren artenarme Flatterbinsen-Bestände, im Gegensatz zu den wenigen verblieben Flächen mit Weidenutzung mit einer höheren Vegetationsvielfalt. Der Ursprungszustand dieser Fläche entspricht dem eines Hochmoors, das nicht nur für die Artenvielfalt, sondern auch für die Speicherung von CO2 bedeutsam ist.

Derzeit drängt sich der Verdacht auf, dass die Verpachtung als Grünland mit einer „Pseudobewirtschaftung“ ohne Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse allein dazu dient, Landwirten ihre Flächenprämie zu sichern – Ertrag für 120 ha und fast 300 € Flächenprämie pro ha und Jahr insgesamt bis zu 36.000 €. Der NABU lehnt diese sinnlose, naturschädliche Bewirtschaftungsweise jedoch strikt ab und fordert die SHLF auf, das Gebiet vollständig für eine Hochmoor-Regeneration zur Verfügung zu stellen. Von 210 ha Grünland wurden 2019 von der SHLF nur 80 ha in ein Renaturierungsprojekt eingebracht, das von der Stiftung Naturschutz auch als Klimaschutzmaßnahme initiiert und umgesetzt wird.

Das bisher hier übliche Mulchen der Flächen ohne eine weitere Nutzung in der Hauptbrutzeit der Bodenbrüter entspricht nicht den Standards guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft.  Im Vergleich zu anderen, unter Vogelschutzaspekten bewirtschafteten Grünlandflächen beherbergt das Grotmoor nur noch einen Bruchteil der Vogel-Brutpaare, die angesichts der Flächengröße zu erwarten wären. Das Gebiet kann unter der bisherigen Form der Nutzung sein ökologisches Potenzial nicht entfalten. Mahd in der Brutzeit ist eine der größten Verlustquellen für Vögel in der Agrarlandschaft. Braunkehlchen, Wiesenpieper, Feldlerche, Kiebitz, Bekassine – sie alle besiedeln als Bodenbrüter Moorgrünland, doch ihre Bestände sind nutzungsbedingt zusammengebrochen. Untersuchungen belegen zudem drastische Rückgänge bei Wiesenzikaden und Schmetterlingen, die Dichte der Heuschrecken wird erheblich reduziert. Die drastische Reduktion der Insektenfauna – im Wesentlichen verursacht durch das Mulchen – nimmt zugleich Singvögeln die Nahrungsgrundlage. Zudem führt das Mulchen zur Abdeckung und Unterdrücken empfindlicher Pflanzenarten sowie zur Nährstoffanreicherung. Die Mulchmahd ist ein wesentlicher Mortalitätsfaktor auch für Amphibien und Reptilien, vor allem der im Grünland verbreiteten Waldeidechse.

Die SHLF steht als Flächeneigentümer der öffentlichen Hand in der Verantwortung, Natur- und Klimaschutz vorbildhaft umzusetzen: Dies gelingt nach Ansicht des NABU hier jedoch nur durch eine vollständige Regeneration der Flächen in ein Hochmoor. Die SHLF ist gefordert, gemeinsam mit dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nun endlich die Wiederherstellung des Grotmoors über den Weg einer Wiedervernässung anzufassen.

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