Unternehmen, die durch die Coronakrise erhebliche Umsatzeinbußen in Kauf nehmen mussten, können jetzt unter Umständen Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Die Unternehmen können bis zu 150.000 Euro von Vater Staat erwarten. Die Zahlungen werden laut ARAG Experten in drei gleich großen Teilbeträgen ausgezahlt. Im Höchstfalle sind also bis zu 50.000 Euro pro Monat drin. Die ersten Zahlungen sollen noch im Juli erfolgen; die weiteren dann im August und September. Anwärter können sich auf der Onlineplattform des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) schon jetzt registrieren – sie ist bereits freigeschaltet. Laut BMWi sind Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche einschließlich gemeinnütziger Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, antragsberechtigt. Hierzu zählen z. B. Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Träger des internationalen Jugendaustauschs oder der politischen Bildung, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder freie Träger der Auslandsadoptionsvermittlung. Ebenso antragsberechtigt sind auch Soloselbstständige oder selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb. Voraussetzung: Der Umsatz ist in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen. Wer noch berechtigt ist, erfährt man auf der Online-Checkliste des BMWi.

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