Vielen Arbeitnehmern macht das Coronavirus einen Strich durch die Urlaubsplanung. Oftmals ist der geplante Urlaubsort derzeit wegen der Pandemie geschlossen. Dann muss umgebucht oder der Urlaub verschoben werden. Aber kann man als Arbeitnehmer einseitig den bereits bewilligten Urlaub auf später verlegen? Leider nein, sagen ARAG Experten. Dazu bedarf es laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) immer der Einwilligung des Arbeitgebers, denn für sie ist es ein Problem, wenn jetzt viele Arbeitnehmer ihren Urlaub verschieben und dann im Spätsommer oder Herbst kaum Arbeitskräfte verfügbar sind. Die Arbeitgeber können daher entscheiden, ob sie ihren Angestellten entgegenkommen. Das BUrlG schreibt laut ARAG Experten nur vor, dass die Urlaubstage der Erholung dienen sollen. Und Erholung ist letztendlich auch zu Hause möglich. 

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