Vom Babywasser bis zum rosa eingefärbten Senf: Der Handel bietet regelmäßig neue Produkte an, die durch ihre bunte Aufmachung vor allem Kinder ansprechen sollen. Doch meist tragen diese Lebensmittel nicht zu einer ausgewogenen Kinderernährung bei oder sind schlicht überflüssig. Einige Produkte aus dem Säuglings- und Kindersortiment haben die Expertinnen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) genauer betrachtet und beurteilt.

Zucker für die Zähne

Er sieht auf den ersten Blick aus wie ein Spielzeug. Tatsächlich handelt es sich bei dem kleinen Feuerlöscher aus dem Test aber um ein „Kinderlebensmittel“, das 70 Milliliter Zuckerlösung mit Erdbeer-Geschmack enthält. Diese Zuckerlösung wird bei der Benutzung direkt in den Mund und damit auf die Zähne gesprüht. In ihr stecken aber viel Zucker und Citronensäure, die zur Entstehung von Karies beitragen und den Zahnschmelz angreifen. „Zwar ist auf der Verpackung ein Warnhinweis zu Zahnschäden abgedruckt, dieser versteckt sich jedoch zwischen allerlei anderen Informationen“, kritisiert Carola Clausnitzer, Expertin für Kinderernährung bei der VZB.

Für die Kinderernährung ungeeignet: kritische Zusatzstoffe

Ein mit Einhorn und Schnörkelschrift speziell für Kinder kreierter, rosa eingefärbter Senf enthält den Farbstoff E122 (Azorubin). Der rote Azofarbstoff steht aber im Verdacht Allergien auszulösen sowie die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. Auch hier gibt es einen Warnhinweis auf der Rückseite, doch auch dieser ist leicht zu übersehen. „Wie absurd, dass der zugesetzte Farbstoff, der den Senf zum Kinderprodukt macht, ausgerechnet für Kinder schädlich sein kann“, so Clausnitzer. „Kinder brauchen keine speziellen Lebensmittel, Eltern können ihren Kindern ganz normalen Senf anbieten“, so die Expertin.

Völlig unnötig und viel zu teuer

Auch stilles, abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Babywasser“ können Verbraucher in Supermärkten und Drogerien kaufen. Laut Hersteller eignet sich dieses Wasser als „Durstlöscher“ für Säuglinge sowie für die Zubereitung von Babynahrung. „Eltern können ihren Kindern ruhigen Gewissens abgekochtes Leitungswasser zum Trinken anbieten.“ Dieses hat überall in Deutschland die beste Qualität und ist erheblich günstiger: Statt 50 Cent kostet es nur 0,2 Cent pro Liter. Es ist also 250-mal günstiger als das Trinkwasser aus der Flasche.

Viel Verpackung mit wenig Inhalt

Marken-Werbung auf Lebensmitteln ist ein Klassiker, um den Absatz eines Produktes zu steigern. Die Verpackung eines Schmelzkäse-Snacks im Test war mit bunten Autos der Marke Hot Wheels verziert. „Die Autos fallen Kindern sofort ins Auge. Als Spielzeug eignet sich die Verpackung jedoch nicht“, so die Verbraucherberaterin. „Stattdessen kaufen Eltern mit diesem Produkt nur unnötigen und teuren Verpackungsmüll“, so Clausnitzer weiter. Eine Einzelpackung enthält gerade einmal 20 Gramm Schmelzkäse. Das reicht für ein kleines Käsebrot. Günstiger geht es mit dem Schmelzkäse aus einer 200-Gramm-Portionsschale.

Strengere Regulierung bei Kinderlebensmitteln gefordert

„Lebensmittel, die sich in ihrer Aufmachung oder Gestaltung an Kinder richten, sollten bestimmte Obergrenzen, zum Beispiel für Zucker, nicht überschreiten dürfen“, so die Expertin. „Auch Werbung mit Comicfiguren sowie auf die Spiel- und Themenwelten von Kindern abzielendes Marketing auf Lebensmitteln muss strengeren gesetzlichen Vorgaben unterliegen.“

Detaillierte Ergebnisse und weiterführende Informationen zu allen acht Kinderlebensmitteln finden interessierte Verbraucher unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/51642

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

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