Mitte Januar endete ein Prozess, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt hat: Schlüsselnotdienste, welche die Notsituation von Verbraucherinnen und Verbrauchern für die Forderungen weit überzogener Rechnungsbeträge ausnutzen, betreiben Wucher. Die Feststellung dürfte Signalwirkung haben und auch das Vorgehen gegen kriminelle Firmen vereinfachen.

Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro abkassieren, ist seit Jahren ein Dauerärgernis. Betroffene sollen bei dieser Masche um ein Vielfaches überhöhte Rechnungen sofort in bar oder per EC-Karte begleichen. Oft setzen Monteure sie vor Ort durch massives Auftreten unter Druck. Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten, zum Ärger von Betroffenen und Verbraucherschützern. Erst Mitte Januar 2021 endete ein Prozess, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung als Zwangslage definierte und damit die Verfolgung der Täter in Zukunft vereinfachen wird.

„Damit der Tatbestand des Wuchers erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor“, erklärt Irina Krüger, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Bislang haben nicht alle Gerichte das Ausgesperrtsein allein aus der eigenen Wohnung als eine solche Zwangslage anerkannt. Weitere Gründe mussten hinzutreten, wie etwa ein in der Wohnung zurückgelassener Säugling. Das ist nun anders, der BGH hat das Vorliegen einer Zwangslage aufgrund des Ausgesperrtseins an sich ausdrücklich bestätigt. „Das wegweisende Urteil ordnet die Notsituation der betroffenen Verbraucher endlich strafrechtlich richtig ein und schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen die kriminellen Schlüsselnotdienste vorzugehen“, fasst Krüger die Bedeutung der Entscheidung zusammen.

Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit in Kleve zurück. Dort fand in den letzten Jahren ein Prozess gegen die Betreiber eines Schlüsselnotdienst-Netzwerks statt, der Mitte Januar zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Wuchers führte. Dieses Urteil verdeutlicht auch: Wer in einer Notsituation überhöhten Preisforderungen ausgesetzt ist, hat allen Grund dazu, die Polizei zu rufen.

Noch besser ist es selbstverständlich, wenn Verbraucher erst gar nicht in die Lage geraten, einem kriminellen Schlüsseldienst gegenüberzustehen. Zur Prävention oder für einen schnellen Blick auf die eigenen Rechte in der Notlage haben die Verbraucherzentralen hier die wichtigsten Tipps zur Beauftragung von Handwerkernotdiensten zusammengefasst.

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