NVR und VRR sind Bewilligungsbehörde im Rheinischen Revier
Im Rahmen der Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) in Nordrhein-Westfalen übernehmen der Nahverkehr Rheinland (NVR) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für den Bereich der Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren nach Artikel Mehr





