Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt das klare Bekenntnis der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu einer Erlössicherung der Krankenhäuser für das gesamte Jahr 2021. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat die Notwendigkeit für einen Ausgleich coronabedingter Erlösverluste festgestellt. Deshalb wird das Bundesgesundheitsministerium beauftragt, mittels Rechtsverordnung eine Regelung analog zum Jahr 2020 festzulegen, dass Krankenhäuser auch für das Jahr 2021 einen angemessenen Beitrag zum Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 erhalten werden.

„Mit dem Beschluss hat die MPK klargemacht, dass sie eine Regelung erwartet, die die pandemiebedingten Finanzprobleme der Krankenhäuser auch im Jahr 2021 analog zum Jahr 2020 regelt und damit den Kliniken finanzielle Sicherheit bietet. Der im Beschlusstext formulierte deutliche Bezug zur 2020-Regelung zeigt, dass die Bund-Länder-Konferenz an die von Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft gemeinsam entwickelte Lösung anknüpfen möchten. Wir erwarten deshalb eine schnelle Lösung auch für die von der MPK eingeforderte Liquiditätssicherung“, erklärte Dr. Gerald Gaß, designierter Vorstandsvorsitzender der DKG.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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