Ein Spieler hat im Online-Casino rund 12.000 Euro verloren und bekommt jeden Cent zurück. Das Landgericht Gießen hat mit Urteil vom 25.02.2021 entschieden, dass der frühere Betreiber der Webseite „casinoclub.com“, der zur Firmengruppe Entain gehört, dem Spieler den Verlust erstatten muss (Az.: 4 O 84/20). Grund: Er hätte das Online-Glücksspiel überhaupt nicht anbieten dürfen, da es in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist.

Das Urteil fügt sich in eine Reihe von Gerichtsentscheidungen zu Gunsten geschädigter Spieler ein. Dabei stellt es einen weiteren Meilenstein dar. Das LG Gießen stellte unmissverständlich fest, dass der Anbieter keine Lizenz hatte, Online-Glücksspiel in Deutschland anzubieten und das deutsche Verbot für Glückspiel im Internet nicht gegen europäisches Recht verstoße. „Zudem stellte das Gericht auch klar, dass sich der Anbieter  von Online-Glücksspielen ohne Lizenz in Deutschland auch nicht auf Duldungsregeln berufen kann. Es gelte weiter das Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland“, sagt Rechtanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Der nach eigenen Angaben spielsüchtige Kläger aus Hessen hatte 2017 über die Webseite der Beklagten an dem Online-Glücksspiel „Live-Roulettes“ teilgenommen und dabei innerhalb weniger Wochen knapp 12.000 Euro verloren. Das Geld verlangte er nun von dem Glücksspiel-Anbieter mit Sitz in Malta zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertag bis auf wenige Ausnahmen verboten. Daher sei der Vertrag über die Teilnahme am Online-Glücksspiel nichtig und die Beklagte müsse dem Spieler seine verlorenen Einsätze erstatten, entschied das LG Gießen nach mündlicher Hauptverhandlung.

Das LG Gießen klärte dabei grundsätzliche Fragen. Das Internetverbot gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag sei hier geltendes Recht. Es sei weder durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts noch des EuGH außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt worden und sei uneingeschränkt anzuwenden. Im Sommer 2021 sollen Neuregelungen beim Glücksspielstaatsvertrag in Kraft treten. Bis dahin ändern aber auch Duldungsregeln der Bundesländer nichts an dem Online-Verbot, stellte das LG Gießen klar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Damit ist klar, dass die Betreiber der Online-Casinos das Glücksspiel in Deutschland ohne gültige Lizenz nicht hätten anbieten dürfen. Das Urteil eröffnet vielen Spielern die Möglichkeit, sich ihr beim Online-Glücksspiel verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel