Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft hat die zügige Verabschiedung der immer noch ausstehenden Verordnung zum Schutz vor Doppelbelastungen aus nationalem CO2-Preis und europäischem CO2-Emissionshandel angemahnt. Sie ist Teil der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das bereits seit dem Jahreswechsel in Kraft ist. VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert: „Die energieintensive Wirtschaft wartet seit Monaten auf Rechtssicherheit, während die dafür nötige Verordnung zum Schutz vor Carbon Leakage ein ums andere Mal verschoben wird. Dieser Schwebezustand ist nicht zu rechtfertigen.“ Der VIK fordert demnach eine Verabschiedung der Verordnung durch die Bundesregierung noch im März 2021, damit die vorgesehene Befassung des Deutschen Bundestages sicher noch vor der Bundestagswahl erfolgen könne. VIK-Hauptgeschäftsführer Seyfert: „Ein Verschleppen der Regelung bis nach der Bundestagswahl oder gar ins neue Jahr 2022 wäre unverantwortlich. Genau das droht aber inzwischen.“

Bereits im Dezember 2020 hatte der VIK auf die Notwendigkeit hingewiesen, die durch die Einführung des BEHG entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Derzeit besteht für Unternehmen, die sowohl dem europäischen Handel mit Emissionszertifikaten (EU-ETS) unterliegen als auch vom BEHG betroffen sind, kein ausreichender Schutz vor einer Doppelbelastung. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind am Weltmarkt nicht kompensierbar. Sie verzerren den Wettbewerb und könnten zu Arbeitsplatzverlagerung ins europäische Ausland führen (Carbon Leakage).

Seyfert betonte, dass die Situation deswegen besonders schwierig sei, weil durch die Corona-Pandemie die finanziellen Spielräume vieler Unternehmen ohnehin weiter verengt worden seien. „Die Krise darf kein Zeitpunkt für neue Belastungen sein“, so VIK-Hauptgeschäftsführer Seyfert. Die monatelange Hängepartie gefährde jedoch nicht nur das Wachstum in Deutschland, sondern zugleich auch das Erreichen der Klimaziele, da durch die doppelte Belastung den Unternehmen die finanziellen Ressourcen entzogen würden, um aktiv in den Klimaschutz und neue Technologien zu investieren.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Leipziger Platz 10
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 212492-0
Telefax: +49 (201) 81084-30
http://www.vik.de

Ansprechpartner:
Arne Müller
Referent für Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 212492-15
Fax: +49 (30) 212492-718
E-Mail: a.mueller@vik.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel