Gartenbauproduzenten können verderbliche Ware anrechnen lassen
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt außerordentlich die gestern veröffentliche Ergänzung zur Überbrückungshilfe III, wonach Hersteller von verderblicher Ware für den Garten- und Gemüsebau sowie Zierpflanzenerzeuger die Sonderregelung für Einzelhändler in Anspruch nehmen können. „Wir habend wiederholt unsere Sachargumente Mehr





