Die deutsche Lebensmittelwirtschaft erweitert ihre Selbstverpflichtungen für Lebensmittelwerbung. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat heute die entsprechende überarbeitete Fassung der "Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel" vorgestellt, die am 1. Juni 2021 in Kraft treten. Diese sehen vor, dass der besondere Schutz, den bisher Kinder unter zwölf Jahre genießen, auf Minderjährige unter 14 Jahre ausgeweitet wird. Außerdem wurde beschlossen, dass positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, die Nährstoffe oder Substanzen mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung enthalten, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht empfohlen wird, in der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation, die sich an Unter-14-Jährige richtet oder im direkten Umfeld von Kindersendungen platziert ist, NICHT hervorgehoben werden dürfen. Konkret geht es dabei um Aussagen wie "unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe" oder "hoher Vollkornanteil für körperliche Leistungsfähigkeit".

Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands Deutschland, erklärt: "Die Selbstverpflichtung der Wirtschaft ging bereits deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Die jetzige Erweiterung ist ein weiterer Baustein des umfangreichen Maßnahmenkatalogs, den die deutsche Lebensmittelwirtschaft freiwillig umsetzt, um einen aktiven Beitrag für einen gesünderen Lebensstil zu leisten."

Die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats umfassen bereits jetzt unter anderem das Verbot einer direkten Kauf- und Konsumaufforderung. Auch Werbung, die den Eindruck erweckt, der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels sei für eine ausgewogene Ernährung unersetzlich, ist zu unterlassen. Ebenso sind Inhalte und Darstellungen verboten, die dem Erlernen eines gesunden, aktiven Lebensstils entgegenwirken.

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