Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Beschluss die Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen für eine menschenwürdige Zukunft in weiten Teilen akzeptiert: Die Freiheits- und Grundrechte werden bereits heute durch unzureichenden Klimaschutz verletzt. Der Gesetzgeber muss das Klimaschutzgesetz bis Ende nächsten Jahres nachbessern.

Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg), die die jungen Menschen vertritt, kommentiert die Entscheidung: „Das Bundesverassungsgericht hat heute einen global beachtlichen neuen Maßstab für Klimaschutz als Menschenrecht gesetzt. Es hat die extreme Krisensituation beim Klimaschutz erkannt und die Grundrechte generationengerecht ausgelegt. Der Gesetzgeber hat jetzt einen Auftrag für die Festlegung eines schlüssigen Reduktionspfads bis zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. Abwarten und verschieben von radikalen Emissionsreduktionen auf später, ist nicht verfassungskonform. Klimaschutz muss heute sicherstellen, dass zukünftige Generationen noch Raum haben.”

Sophie Backsen, eine der jungen Beschwerdeführer:innen, erlebt schon heute die Folgen der Klimakrise auf ihrer Heimatinsel Pellworm: “Die Entscheidung der Gerichts ist ein Riesenerfolg für uns junge Menschen, die wir schon jetzt von der Klimakrise betroffen sind – ich freue mich sehr! Es ist klar geworden, dass wesentliche Teile des Klimaschutzgesetzes nicht mit unseren Grundrechten vereinbar sind. Wirksamer Klimaschutz muss jetzt beginnen und umgesetzt werden – nicht erst in zehn Jahren. Die Entscheidung gibt mir Rückenwind, weiterzukämpfen.”

Luisa Neubauer von Fridays for Future ist ebenfalls eine Beschwerdeführerin: “Klimaschutz ist nicht nice-to-have – gerechter Klimaschutz ist Grundrecht, das ist jetzt offiziell. Ein Riesen Erfolg – für alle und besonders für uns junge Menschen, die seit über zwei Jahren für ihre Zukunft klimastreiken. Wir werden nun weiter kämpfen, für eine generationengerechte 1,5 Grad Politik.”

Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das 2019  verabschiedete Klimaschutzgesetz der deutschen Bundesregierung. Die Kläger:innen sind Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland. Sie werden unterstützt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland, von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie von Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet (PtP). Mit ihren Verfassungsbeschwerden verleihen sie ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen.

Weitere Informationen:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Eine Aufzeichnung der Verbände-Pressekonferenz steht zeitnah bei youtube zur Verfügung.

Fotos: https://media.greenpeace.org/collection/27MDHU082S6 – Ansprechpartnerin Vivian Balzerkiewitz: 0171 3157560

https://www.protect-the-planet.de/2021_04_29_verfassungsbeschwerde

https://germanwatch.org/de/verfassungsbeschwerde

Aktenzeichen: 1 BvR 288/20

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