Mit Erstaunen reagiert der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, auf die Bereitschaft des Deutschen Ärztetages, das Verbot der Suizidassistenz aus der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer zu streichen. Offenbar habe man in der Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte herstellen wollen. Das sei einerseits nachvollziehbar, andererseits sei zu sehen, „welche Folgen aus diesem vom ZdK scharf kritisierten Urteil erwachsen“.

Der Deutsche Ärztetag hatte mit Blick auf das Urteil des BVerfG, den §217 StGB für nichtig zu erklären und infolgedessen gewerbsmäßige Sterbehilfe zu legalisieren, die rechtlichen Konsequenzen in der eigenen Berufsordnung überarbeitet. Er strich den Satz, Ärztinnen und Ärzte dürften „keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ aus der Muster-Berufsordnung. „Diese Streichung entspricht nicht der Herzmitte des ZdK“, sagt der ZdK-Präsident.

Zugleich begrüßt er „den ausdrücklichen Hinweis des Ärztetages, dass es primäres Ziel sei, Leben zu erhalten und Gesundheit wiederherzustellen“. In der Berufsordnung der Bundesärztekammer heißt es nun unter § 16: „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten.“

Entscheidend sei, so Sternberg, dass der Deutsche Ärztetag einen Ausbau des Angebotes für Suizidprävention verlange. „Als ZdK ist es uns daran gelegen, sterbewillige Menschen wertschätzend zu begleiten und ihre Wünsche zu respektieren. Deshalb plädieren auch wir für einen Ausbau dieses Angebots sowie für mehr palliative Angebote. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr seelsorgerische und psychologische Begleitung sowie die Beteiligung des Umfelds der Suizidwilligen an der Entscheidung“, so der ZdK-Präsident weiter. „Mit dem Deutschen Ärztetag hat nun eine weitere wichtige gesellschaftliche Institution die Politik eindrücklich daran erinnert, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die Suizidassistenz nicht als Normalform des Sterbens ansieht.“

Das Präsidium des ZdK hatte bereits im Februar mit einer umfangreichen Erklärung (Selbstbestimmt leben bis zuletzt / 22. Februar 2021) Impulse in den gesellschaftlichen Diskurs zur Suizidassistenz eingebracht. Unter dem Titel „“Selbstbestimmt – mit den Sichtachsen auf das Leben“ wird diese Erklärung Mitte Mai 2021 als ZdK-Dokument veröffentlicht werden.

Über Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat
Schönhauser Allee 182
10119 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 166 380 – 600
http://www.zdk.de

Ansprechpartner:
Britta Baas
Pressesprecherin
Telefon: +49 (228) 38297-28
Fax: +49 (228) 38297-48
E-Mail: britta.baas@zdk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel