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Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) findet klare Worte zum heute im Bundestag zur Entscheidung anstehenden Gesetzesentwurf zum Verbot des Tötens von Hahnenküken:

„Als deutsche Geflügelwirtschaft setzen wir uns bereits seit Jahren für einen praktikablen Ausstieg aus dem Kükentöten ein. Der Ausstieg ist richtig.

Grundsätzlich hätten wir uns gewünscht, dass es ein einheitliches Vorgehen auf europäischer Ebene gegeben hätte. Leider ist dies nicht passiert. Unseren heimischen Brütereien wird damit quasi der Boden unter den Füßen weggezogen. Es müssen dringend EU-weit einheitliche Bestimmungen vorangebracht werden. Sonst werden durch ein rein nationales Verbot die vielen kleineren Brütereien in Deutschland hart getroffen. Durch die höheren Erzeugungskosten für Küken und Junghennen können diese künftig nicht mehr wirtschaftlich agieren. Große international vertretene Brütereien bekommen hingegen noch mehr Anreize, ihr Brutgeschäft ins Ausland zu verlagern. Die Gesetzesvorlage bestraft somit gerade die deutschen Züchter und Brüter, die maßgeblich zum aktuellen Tierwohlfortschritt beitragen.

Zu kritisieren ist darüber hinaus, dass der Gesetzesentwurf keine Ausnahmemöglichkeiten von einem Tötungsverbot bei einer nachweislichen Vermarktung der Tiere als Futterküken vorsieht, beispielsweise im Zoo- oder Heimtiermarkt. Für uns ist es absolut unverständlich, dass der Agrarausschuss hier nicht der Empfehlung des Bundesrats gefolgt ist. Eine solche Option wäre ein wichtiger Beitrag zum Erhalt kleinerer Brütereien, die sich die kostenintensiven Verfahren der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung nicht leisten können.

Demgegenüber begrüßen wir ausdrücklich, dass die Politik den Forderungen des ZDG gefolgt ist und einen Prüfungsvorbehalt zur Anwendbarkeit der Geschlechtsbestimmungsverfahren in den Gesetzesentwurf genommen hat. Damit ist es nun möglich, auf Basis der zum Stichtag am 31. Dezember 2023 vorliegenden Erkenntnisse einen verbindlichen Ausstiegszeitpunkt für neue und verbesserte Verfahren vorzuschreiben. Wir haben immer betont, dass zunächst marktreife Technologien zur Verfügung stehen müssen, ehe ein Verbot der heute angewandten Praxis Sinn macht. Wir werden unsere Forschungsanstrengungen zur Entwicklung von Geschlechtsbestimmungsverfahren im Ei bis zum sechsten Bebrütungstag weiter intensivieren. Das sagen wir Politik, Handel und Verbrauchern gerne zu.“

Über den ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Die rund 8.000 Mitglieder sind in Bundes- und Landesverbänden organisiert.

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