Die Verbraucherschützer hatten gegen die Sparkasse geklagt, weil ihrer Meinung nach die variablen Zinsen in Prämiensparverträgen im Schnitt um 2.900 Euro pro Vertrag zu niedrig berechnet wurden. Wenige Tage vor Beginn der Verhandlung stellte sich heraus, dass sich einige der im Verfahren beispielhaft genannten Verbraucher*innen zwischenzeitlich mit der Sparkasse geeinigt hatten.
„Wir werden dem Gericht nun weitere Informationen und Glaubhaftmachungsunterlagen zur Verfügung stellen, welche die für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Zahl betroffener Verbraucher*innen belegen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wenn dies erfolgt ist, hoffen wir auf ein Urteil entsprechend der bisherigen Linie des Gerichts. Es hatte in den vorangegangen fünf Verfahren gegen andere sächsische Sparkassen in wesentlichen Punkten zu Gunsten der Verbraucher geurteilt.“
Bis zum Registerschluss am 1. Juni hatten sich nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz 126 Sparer*innen angemeldet. Für die Zulässigkeit der Klage ist eine Darlegung und Glaubhaftmachung erforderlich, dass von der Klage die Ansprüche von mindestens 10 Betroffenen abhängen.
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