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Gemeinsame Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
TASSO e.V.

Seit 2013, spätestens jedoch seit Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2018, ist die Bundesregierung gefordert, im Tierversuchsrecht Übereinstimmung mit dem EU-Recht zu schaffen. Sämtliche Entwürfe sind jedoch nach wie vor ungenügend, wie die Tierschutzverbände in zahlreichen Stellungnahmen kritisieren. Nun hat der Ausschuss des Bundesrates klare Empfehlungen abgegeben, wie man das deutsche Recht verbessern muss.

Schon im Februar 2021 hatten sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Kulturpolitik mit Empfehlungen zum Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geäußert. Auch diese Empfehlungen waren sehr deutlich und dringend umzusetzen, sie sind von der Bundesregierung jedoch sämtlich abgelehnt worden.

Die Ausschüsse stellen auch in ihren jüngsten Empfehlungen fest, was Tierschützer schon lange wissen. „Es ist offenkundig, dass man vehement vermeiden möchte, insbesondere für den Prozess der Tierversuchsgenehmigung höhere Hürden aufzubauen und lieber an bestehenden, nicht rechtmäßigen Vorschriften festhält“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche. Gerade die Anforderungen an die Genehmigung sind nach der EU-Richtlinie 2010/63/EU hoch. Entgegen deutschen Rechts muss die gesamte Prüfungskompetenz bei der Projektbeurteilung der Behörde obliegen, es darf nicht sein, dass die Behörde an die Aussagen der antragstellenden Wissenschaftler gebunden ist. Mit der aktuell in den Entwürfen zum Tierschutzgesetz und zur Tierschutzversuchstierverordnung gewählten Formulierung dürfte jedoch genau das beibehalten werden, was EU-Kommission, Tierschutzverbände und nun sogar ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland stark bemängeln.

Zu diesem eklatanten Fehler gesellen sich zahlreiche weitere, von denen die Bundesregierung nur wenige zu ändern gedenkt. „Die EU gibt ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, schwerst-belastende Tierversuche gänzlich zu verbieten“, so Dr. jur. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). „Anstatt davon aber Gebrauch zu machen, wird versucht, an derartige besonders schlimme Tierversuche nahezu dieselben Anforderungen zu stellen, wie an sämtliche andere.“ Diesbezüglich empfiehlt der Ausschuss Formulierungen, die zumindest die Möglichkeit, derartige Tierversuche durchzuführen, sehr viel schwieriger gestalten.

Auch wenn die Bundesregierung Tierschutzverbänden kein Gehör schenkt, so sollte es ein signifikantes Signal sein, dass zusätzlich zur EU-Kommission nun auch zwei Ausschüsse des Bundesrates die Entwürfe offen kritisieren. Es sollten endlich die Änderungen an den Gesetzen vorgenommen werden, die die EU fordert, bevor sie den nächsten, logischen Schritt geht und den Europäischen Gerichtshof anruft, der daraufhin Sanktionen gegen Deutschland verhängen könnte.

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

Der bmt gehört zu den ältesten und größten Tierschutzorganisationen in Deutschland. Ihm gehören über 15.000 Mitglieder an. Der gemeinnützige Verein ist Mitglied im Deutschen Spendenrat und als besonders förderungswürdig anerkannt. Der bmt unterhält zehn Geschäftsstellen, neun Tierheime und ein Tierschutzzentrum. Neben der Tierschutzarbeit in Deutschland koordiniert der Verein mehrere Auslandsprojekte in Ungarn und Rumänien.

TASSO e.V.

Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. betreibt Europas größtes kostenloses Haustierregister. Rund 7 Millionen Menschen vertrauen dem Verein. Derzeit sind etwa 10 Millionen Tiere bei TASSO registriert und somit im Vermisstenfall vor dem endgültigen Verschwinden geschützt. Neben der Rückvermittlung von Haustieren ist TASSO im Tierschutz aktiv und setzt einen Schwerpunkt in der Aufklärung und der politischen Arbeit innerhalb des Tierschutzes. TASSO arbeitet mit den meisten Tierschutzvereinen sowie mit nahezu allen deutschen Tierärzten zusammen und unterstützt regelmäßig Tierheime.

 

  

Über den Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne Tierversuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.

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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
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