Die Bundesnetzagentur übernimmt mit dem heute in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Wasserstoffinfrastrukturen.

Durch die neuen Regelungen werden die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen Markthochlauf für Wasserstoff geschaffen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Freiwillige Regulierung für Betreiber von Wasserstoffnetzen

Die Betreiber von Wasserstoffnetzen haben von nun an die Möglichkeit, sich durch Abgabe einer sogenannten „Opt-In-Erklärung“ regulieren zu lassen. Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen können ebenfalls erklären, dass der Zugang zu ihren Anlagen entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgen soll. 

Jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich

Ein jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich durch die Bundesnetzagentur stellt eine stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicher. Die Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte bleiben einer Verordnung durch die Bundesregierung vorbehalten. 

Bedarfsprüfung einzelner Infrastrukturvorhaben

Die Neuregelung sieht eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung der einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die Bundesnetzagentur vor, die eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermöglicht. Dies trägt der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung. 

Eine Beschreibung der Prozessschritte, die im Rahmen der „Opt-In-Erklärung“ und der Ad-hoc-Bedarfsprüfung erforderlich sind und weitere Informationen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur unter: www.bnetza.de/wasserstoff

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