Die Verbraucherzentralen untersuchten in einer Marktstichprobe Lebensmittel, die mit Vitamin D angereichert waren. Der Zusatz von Vitamin D ist in Deutschland für die meisten Lebensmittel verboten und bedarf daher einer Genehmigung. Bestimmte Lebensmittel wie Brot, Milch und Pilze, die durch UV-Bestrahlung mit Vitamin D angereichert werden, müssen die Vorgaben der Verordnung über neuartige Lebensmittel erfüllen.

Die meisten Lebensmittel dürfen nur verkauft werden, wenn die Anreicherung mit Vitamin D durch eine Allgemeinverfügung oder Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde. Grundsätzlich zugelassen ist der Zusatz von Vitamin D in Deutschland nur für Margarinen und Streichfette bis zu einer bestimmten Menge. Von 112 untersuchten Produkten hatten 68 (61 Prozent) keine entsprechende Erlaubnis. Bei zehn weiteren Produkten ist nicht eindeutig, ob vorhandene Allgemeinverfügungen gelten.

„Lebensmittelunternehmen müssen sich an die rechtlichen Vorgaben halten", sagt Dr. Britta Schautz, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Die Lebensmittelüberwachungsbehörden müssen stärker kontrollieren, ob sich die Hersteller an das Verbot zur Anreicherung halten. Dieses Verbot gilt übrigens ebenso für den Zusatz von Vitamin A und von Mineralstoffen. Auch diese Nährstoffe dürfen ohne entsprechende Genehmigung nur wenigen Lebensmitteln zugesetzt werden, zum Beispiel Jod zu Speisesalz. Produkte, die trotz Verbot verkauft werden, müssen aus dem Handel genommen werden.“

Hersteller beachten Anreicherungskonzept nur unzureichend

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat ein Konzept für die Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D vorgeschlagen und Höchstmengen empfohlen. Denn eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D kann mit gesundheitlichen Nachteilen verbunden sein. Bei dem Anreicherungskonzept wurde berücksichtigt, dass Vitamin D auch aus anderen Quellen aufgenommen wird, zum Beispiel aus Margarine oder Nahrungsergänzungsmitteln. Für Milchprodukte, Brot und Backwaren, Streichfette, Speiseöle und Cerealien schlägt das BfR Höchstmengen vor. Diese wurden jedoch bei 13 (21 Prozent) von 61 Produkten überschritten. Die mittels UV-Bestrahlung angereicherten Lebensmittel, hielten die Höchstmengen ein. Getränke und Tees sowie Lebensmittel mit ungünstigen Nährwerten wie Süßigkeiten eignen sich laut BfR nicht für eine Anreicherung.

Abgesehen von fehlenden Genehmigungen zur Vitamin-D-Anreicherung enthalten einige im Marktcheck überprüfte Produkte hohe Mengen ungünstiger Nährstoffe. „Es werden Lebensmittel angeboten, für die laut Konzept und Empfehlungen keine Anreicherung mit Vitamin D vorgesehen ist“, sagt Schautz. „Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten mit Vitamin-D-Zusatz haben auf dem Markt nichts zu suchen“.

Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Einkauf darauf zu achten, ob Lebensmittel mit Vitamin D angereichert sind. Vor allem Produkte, die in größeren Mengen verzehrt werden, sollten möglichst nicht mit Vitamin D angereichert sein. 

Tipp: So versorgen Sie sich mit Vitamin D 

  • Gehen Sie täglich für einige Zeit ins Freie, zum Beispiel bei einem Spaziergang in der Mittagszeit. So kurbeln Sie im Frühjahr und Sommer die Vitamin-D-Produktion Ihres Körpers an. In den Wintermonaten greift der Körper auf die hoffentlich gut gefüllten Vitamin-D-Speicher im Fett- und Muskelgewebe sowie in der Leber zurück.
  • Essen Sie regelmäßig fetthaltigen Seefisch wie Lachs, Makrele oder Sardinen. Eier und Pilze liefern ebenfalls wertvolles Vitamin D. 
  • Bewegung und Calcium sind zusätzlich zu Vitamin D erforderlich, um Muskeln und Knochen zu stärken: Bewegen Sie sich ausreichend und machen Sie Sport. Achten Sie auf calciumreiche Lebensmittel wie Milchprodukte, Mineralwasser und dunkelgrünes Gemüse. 

Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale.de/marktcheck-vitamin-d 

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