Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen haben am 27. November 2021 in einer Resolution die Absicht der künftigen Regierungskoalition in Berlin begrüßt, den § 219a StGB zu streichen. Zugleich fordert das hessische Ärzteparlament die Landesregierung auf sicherzustellen, dass genügend ambulante wie stationäre Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in Hessen zur Verfügung stehen.

Wörtlich heißt es in der Resolution:
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen begrüßt die Absicht der künftigen Regierungskoalition, den § 219a zu streichen. Außerdem fordert die Delegiertenversammlung die hessische Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend ambulante und für Frauen mit Risikofaktoren auch stationäre Einrichtungen zur Verfügung stehen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können.

Aus der Begründung heißt es:
Auf Grundlage des noch bestehenden Paragraphen 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, würden Ärztinnen und Ärzte, die ihren Aufgaben entsprechend Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen, unter Strafe gestellt.
In einigen Regionen Hessens stehen keine Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, in zumutbaren Umkreis zur Verfügung, sodass Frauen unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Dies kann negative Auswirkungen durch Verzögerung des Eingriffs mit sich bringen.

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