Gesetzgeber muss unverzüglich handeln!
Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 16. Dezember 2021 bekannt gegeben: Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. begrüßt dies ausdrücklich: „Bereits vor Mehr




