Seit dem von Russland provozierten Kriegsbeginn in der Ukraine befinden sich etwa 1,5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht. In Deutschland sind inzwischen mehr als 50.000 Geflüchtete angekommen, mit ihnen auch viele Haustiere. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission beschlossen, die Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen aus der Ukraine zu lockern. Die Einreisenden werden jedoch gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwutimpfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis). Zudem bietet die Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo) an, notwendige Behandlungen von Haustieren von geflüchteten UkrainerInnen kostenlos durchzuführen.

„Unsere Gedanken sind bei den ukrainischen Menschen – ob vor Ort in ihrem Land oder auf der Flucht. Wir möchten in der aktuell schwierigen Situation für die ankommenden Flüchtenden einen kleinen Beitrag zur Hilfeleisten und notwendige Behandlungen für ihre Haustiere kostenfrei durchführen. Auch bei der Erfüllung vorgeschriebener Kennzeichnungspflichten helfen wir“, sagt TiHo-Präsident Dr. Gerhard Greif.

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer werden lediglich gebeten nachzuweisen, dass sie die ukrainische Staatsangehörigkeit haben und geflohen sind. „Auch bei der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben wie beispielsweise der Tollwutimpfung unterstützen wir gerne“, sagt Professor Dr. Holger Volk, Leiter der Klinik für Kleintiere. Die Landestierärztekammer Berlin erklärte zudem, dass es den Tierärztinnen und Tierärzten frei stehe, die Tiere der Geflüchteten zu behandeln. Regelungen der GOT treten dabei in den Hintergrund. Allerdings muss jede Behandlung regelkonform dokumentiert werden. Dies dient auch der persönlichen Absicherung. Tollwutimpfungen sollten zunächst unterlassen werden, da Impfungen eine bestehende Tollwut-Infektion maskieren könnten. Auch Tollwut-Antikörper-Titerbestimmungen sind nicht sinnvoll. Sie werden ggf. durch das Veterinäramt veranlasst.

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