Altenteilsleistungen: Vergessen der Erhöhung der Zahlung führt nicht zwingend zur Aberkennung der Vorsorge
Vergisst ein Übernehmer bei der Hofübergabe die vereinbarte Erhöhung der Altenteilsleistung, führt dies nicht unbedingt zur Aberkennung der Vorsorgeleistung als Sonderausgabe. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Hintergrund: Wann Altenteilsleistungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind Vereinbaren Übergeber und Übernehmer bei der Hofübergabe Mehr






