Derzeit berät der Landtag von Sachsen-Anhalt über Änderungen im Vergabegesetz. Die Regierungsfraktionen wollen einen Vergabemindestlohn einführen und Schwellenwerte nach oben setzen.

Entweder Tariftreue oder ein Vergabemindestlohn: Die Koalition aus CDU, SPD und FDP in Sachsen-Anhalt will das Vergabegesetz des Landes ändern. Künftig sollen nur noch Unternehmen Aufträge der öffentlichen Hand bekommen, die ihre Mitarbeiter nach diesen Standards bezahlen. Zunächst könnte der Vergabemindestlohn bei 13,01 Euro liegen.

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wurde im Mai im Landtag beraten und in den Wirtschaftsausschuss (federführend) sowie in den Finanz- und den Sozialausschuss verwiesen. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses diskutieren ihn in ihrer Sitzung am 9. Juni. Die Koalition plant ferner, die Schwellenwerte für Auftragsvergaben ohne Ausschreibungen zu erhöhen. Bei Bauaufträgen soll ein geschätzter Auftragswert von 120.000 Euro gelten, bei Dienstleistungen 40.000 Euro.

Einen Änderungsantrag gab es von den Grünen. Sie wollen den Paragrafen 4 über die sozialen und ökologischen Belange verbindlicher formuliert wissen. Unter anderem soll aus ihrer Sicht der faire Handel von Produkten in den Zuschlagskriterien Berücksichtigung finden.

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