Die Zuteilung von knappen medizinischen Ressourcen (Triage), etwa bei einer akuten Corona-Infektionswelle, muss so erfolgen, dass Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden. Dies gewährleistet der vorliegende Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium aus Sicht der Caritas nicht.

Dringlichkeit der Behandlung muss maßgeblich sein

„Wenn medizinische Ressourcen, zum Beispiel Beatmungsgeräte, nicht ausreichen, um alle Patientinnen und Patienten zu behandeln, müssen Ärzte nach Dringlichkeit entscheiden“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Gleichzeitig ist geboten, den Willen der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. „Die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit darf nur dann eine Rolle spielen, wenn die Dringlichkeit der Behandlung vorrangig geprüft wurde. Dazu enthält der Gesetzentwurf leider keine klare Ansage“, bedauert die Caritas-Präsidentin.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, eine Regelung für Triage in der Corona-Pandemie zu treffen, die insbesondere Menschen mit Behinderung vor Ungleichbehandlung schützt. Dazu liegt nun ein Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vor, zu dem heute die Anhörung von Fachverbänden stattfindet. Auch der Deutsche Caritasverband ist vertreten.

Verbot von ex-post-Triage notwendig

Der Deutsche Caritasverband wertet es als Fortschritt gegenüber früheren Überlegungen, dass der neue Entwurf die ex-post-Triage ausschließt. Die Möglichkeit, eine intensivmedizinische Behandlung zugunsten eines neu aufgenommenen Patienten mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit abzubrechen, wäre aus Sicht der Caritas ein Schlag ins Gesicht derer, die vor dem Bundesverfassungsgericht das Nicht-Diskriminierungsurteil erstritten haben.

Eine ex-post-Triage kann für Menschen mit einer Behinderung de facto lebensbedrohlich sein. „Es muss unbedingt beim Verbot der ex-post-Triage bleiben“, so die Caritas-Präsidentin.

Für den Fall, dass zwischen Fällen höchster Dringlichkeit schnell zu entscheiden ist, sprechen sich zahlreiche Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung für die Anwendung eines Zufallsverfahrens (Randomisierung) aus. Der Deutsche Caritasverband unterstützt diese Position.

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