Kleinere Nachlässigkeiten wie Verstöße gegen Datenschutz-Anweisungen können zu Abmahnungen und zu wirksamen Kündigungen führen. Das Landesarbeitsgericht Sachsen unterstreicht das mit Urteil vom 7. April 2022, das jetzt öffentlich wurde (Az.: 9 Sa 250/21). Eine Kreditsachbearbeiterin hatte wiederholt ihren Schreibtisch unabgeschlossen verlassen, Unterlagen offen liegen lassen und den Computerbildschirm nicht gesperrt. Mehrere Abmahnungen führten dann letztlich zur Kündigung. Die hatte am Landesarbeitsgericht Sachsen Bestand. Das Gericht sah erhebliche Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer erarbeitet mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht individuelle und wirtschaftliche Lösungen auf allen Problemfeldern. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Verbraucherschutz.

Gericht sieht Verstoß gegen Arbeitsanweisung zum Datenschutz

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Kreditsachbearbeiterin. Im Unternehmen galt eine durchregelmentierte „Clean Desk Policy“. In dieser Richtlinie war zum Beispiel geregelt, dass Beschäftigte ihre Schreibtischfächer abschließen müssen, ihren Rechner beim Verlassen des Arbeitsplatzes sperren müssen und Dokumente nicht offen liegenlassen dürfen, wenn das Büro verlassen wird. Gegen diese Richtlinie verstieß die Arbeitnehmerin mehrfach. Daher erhielt sie mehrere Ermahnungen und auch Abmahnungen. Als der Arbeitgeber während eines Umzugs feststellte, dass die Beschäftigte ihre Schreibtischfächer mit sensiblen Kundendaten nicht ordnungsgemäß abgesperrt hatte, entschied er sich, die Angestellte ordentlich zu kündigen.

Die Arbeitnehmerin ging dagegen mit einer Kündigungsschutzklage juristisch vor. In der Vorinstanz bekam sie Recht. Dem Arbeitsgericht Leipzig war die Pflichtverletzung nicht gravierend genug für eine Kündigung. Eine Abmahnung hätte genügt, da die Klägerin nur den Schreibtisch nicht abgeschlossen hatte. Das LAG Sachsen hielt die Kündigung jedoch für verhältnismäßig. Hauptpflichten aus ihrem Arbeitsvertrag habe die Frau ignoriert und gegen die Anweisung verstoßen. Gerade mit Blick auf die vorhergehenden Abmahnungen wertete das LAG das Verhalten der Kundenberaterin insgesamt als erhebliche Pflichtverletzung, die auch zu Ablaufstörungen bei dem Unternehmen geführt hat, so das LAG in seiner Urteilsbegründung. Eine weitere Abmahnung auszusprechen, sah das Gericht nicht als verpflichtend an und hielt sie für „unzumutbar“. Die Nachlässigkeiten der Beschäftigten seien als bestandsgefährdend anzusehen.

Dr. Stoll & Sauer bietet höchste Expertise rund ums Arbeitsrecht

Der vorliegende Fall zeigt eines deutlich: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil. Das gilt für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Hält sich eine der beiden Parteien innerhalb eines Arbeitsverhältnisses nicht an sie, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gefragt. Denn: Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell. Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer genießen individuelle Beratung an den Standorten Lahr, Stuttgart, Ettenheim und Kenzingen. Hier vertreten unsere Fachanwälte Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte direkt vor Ort, aber auch bundesweit sind wir bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen für unsere Mandanten da. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg aus jeder heiklen Arbeitsrechtssituation.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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