Der gesamte Gesundheits- und Pflegebereich ist mit seinen ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Langzeitpflege, Krankenhäusern, Behinderten- und Rehabilitationseinrichtungen von den Belastungen der enorm gestiegenen Energiepreise und der auch dadurch bedingten hohen Inflation gravierend betroffen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), mahnt und schlägt vor:

„Das Versprechen des Bundeskanzler Olaf Scholz, ´Wir werden niemanden alleine lassen´, ist gut gemeint, aber es richtet sich an die Menschen in unserem Land. Was aber passiert mit Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche, die wegen der hohen Kostenbelastungen durch die Energiepreise und der Inflation extrem unter Druck geraten sind? Diese Kosten können nicht alleine durch sie oder durch Patienten und Pflegebedürftige, Kranke und hilfebedürftige Menschen getragen werden.

Für die Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche brauchen wir finanzielle Entlastungen. Diese Hilfen müssen durch Steuermittel oder Steuerentlastungen erfolgen. Unser Sozialstaat muss bei der Bewältigung dieser Kostensteigerungen helfen.

Für die Krankenhäuser ist der Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, einen Rechnungsaufschlag auf die Krankenhausrechnung vorzunehmen, aus Sicht des Deutschen Pflegerats gangbar. Dies muss zwingend auch für die ambulanten Pflegedienste und Einrichtungen der Langzeitpflege sowie für die Behinderten- sowie Rehabilitationseinrichtungen gelten. Diese Einrichtungen können die massiv gestiegenen Preise nicht unmittelbar in ihre Vergütungen einberechnen oder an ihre Patienten sowie Pflege- und Hilfebedürftigen weitergeben.

Verhindert werden muss in jedem Fall, dass Patienten und Pflegebedürftige zusätzlich finanziell belastet werden. Deren Grenzen des Bezahlbaren sind längst erreicht. Auch sie bedürfen Schutz und Hilfe. Der Bund muss daher in dem Fall, in dem er nicht selbst hilft, die Sachleistungen der Pflegeversicherung erhöhen, um diese Mehrkosten aufzufangen. Im Krankenausbereich müssen die Krankenkassen seitens des Bundes und der Länder finanziell besser ausgestattet werden, um die jetzigen Mehrkosten der Krankenhäuser tragen zu können.

Möglich wäre auch die Wiederaufnahme eines Rettungsschirms, um die besondere finanzielle Belastung seitens der Einrichtungen geltend zu machen.

Der Bund und die Länder müssen auf die sozialen Missstände in unserem Gesundheits- und Pflegesystem schauen. Sie müssen sich um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in unserem Land kümmern. Dafür stehen sie in der Pflicht. Der Gesundheits- und Pflegebereich hat eine wesentliche Funktion in der Gesundheits- und Daseinsfürsorge für unsere Bevölkerung. Diese steht bedrohlich auf der Kippe. Hier muss wieder Vertrauen aufgebaut werden.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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