Unvollständige DSGVO-Auskunft führt zu 1250 Euro Schadensersatz
Wenn ein Arbeitgeber Beschäftigten eine unvollständige oder verspätete Auskunft über personenbezogene Daten nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erteilt, liegt ein Datenschutzverstoß vor. Dadurch ist dem Arbeitnehmer ein immaterieller Schaden entstanden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat deshalb mit Urteil vom 22. Mehr