Bund und Länder haben sich auf ein Paket zur Finanzierung der geplanten milliardenschweren Entlastungen angesichts der hohen Energiepreise geeinigt. Darin enthalten sind auch acht Milliarden Euro, die Kliniken und Pflegeeinrichtungen erhalten sollen. Arztpraxen werden jedoch nicht erwähnt. Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), weist darauf hin, dass wiederholt der Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht gesehen wurde, obwohl hier eine Hauptverantwortung für die Patientenversorgung liege. „Mit Gleichbehandlung der Versorgungsstrukturen hat dies nichts zu tun und ich möchte diese an dieser Stelle unbedingt einfordern“, so Quitterer.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp ergänzt: „Trotz Strom- und Gaspreisbremse stehen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vor einer ähnlichen Situation wie die Krankenhäuser – insbesondere in den Fächern mit hohem Energieverbrauch. Explodierende Kosten könnten dazu führen, dass manche Leistungen für die Praxen unwirtschaftlich werden und sie diese folglich nicht mehr erbringen können.“

Hohe Energiepreise seien für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen eine besondere Herausforderung. Nun sollen lediglich stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen über eine spezielle Härtefallregelung Milliardenhilfen wegen der Gas- und Strompreise erhalten. Darin sind insgesamt Mittel in Höhe von zwölf Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungfonds vorgesehen. Bis zu acht Milliarden davon sollen für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen bereitstehen. Quitterer und der Vorstand der KVB fordern Hilfen von Bund und Ländern auch für Arztpraxen, da Kostensteigerungen bei der Energie nicht durch Preisanhebungen oder durch Einstellung des Betriebs ausgeglichen werden könnten. Mit den hohen Kosten für Energie und Inflation würden die Arztpraxen alleine gelassen.

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