Energiesparen ist angesagt. Je mehr, desto besser. Ein Grad Raumtemperatur soll sechs Prozent Gas einsparen, hört und liest man überall. Und auch bei der Wassertemperatur können ein paar Grad weniger bestimmt einiges an Energie einsparen. Also einfach alle Regler nach unten? So einfach ist das nicht, warnen die ARAG Experten. Denn das Herabsetzen der Raum- und Warmwassertemperaturen kann durchaus problematisch werden und zu Schäden führen. Auch zwischen Mietern und Vermietern kann es zu dicker Luft kommen, wenn durch falsches Heizen und Lüften Schäden am Gebäude entstehen.

Gefährliches Absenken der Zimmertemperatur
Je niedriger die Zimmertemperatur, desto größer die Gefahr der Schimmelbildung. Vor allem in älteren und schlecht gedämmten Gebäuden ist das Risiko groß, dass sich Feuchtigkeit und Schimmel bilden, wenn die Heizung kälter bleibt. Laut Umweltbundesamt kann sich bereits innerhalb weniger Tage Schimmel bilden, wenn die Luftfeuchte dauerhaft über 60 Prozent liegt. Um die Feuchte zu messen, empfehlen die ARAG Experten einen digitalen Raumluftfeuchtemesser aus dem Baumarkt.

Mindesttemperatur in Mietverträgen
Vereinbarungen in einem Mietvertrag, die Mieter zu einer Mindesttemperatur in Wohnräumen verpflichten, werden durch eine Verordnung bis Ende Februar 2023 ausgesetzt ( EnSikuMaV ). Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, dass Mieter weiterhin verpflichtet sind, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Wohnung vorzubeugen. Können Vermieter ihren Mietern nachweisen, dass die Schäden durch falsches Lüften oder Heizen entstanden sind, sind möglicherweise Schadenersatzsansprüche fällig.

Schimmel macht krank
Tagsüber sollten die Raumtemperaturen nicht unter 20 Grad Celsius gesenkt werden; nachts darf es auch schon einmal 18 Grad kalt werden. Von einer weiteren Absenkung raten die ARAG Experten allerdings ab, weil das Schimmelrisiko deutlich höher wird. Vor allem immungeschwächte Menschen sind dann besonders gefährdet.

Schimmel vermeiden – richtig lüften
Wird die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen zu hoch, droht Schimmelbildung. Daher raten die ARAG Experten, nach dem Duschen und Kochen zu lüften – und zwar nach außen und nicht in benachbarte Räume. Vermeiden sollte man dabei dauerhaft gekippte Fenster. Sie sorgen kaum für Luftaustausch und kühlen die Wände aus. Stattdessen besser Fenster ganz öffnen und etwa dreimal täglich stoßlüften. Nach der Dusche hilft ein Abzieher, dass nasse Fliesen schneller trocknen. Wäsche sollte nach Möglichkeit draußen oder in einem Heizungs- oder Wäschekeller getrocknet werden.

Schimmel bekämpfen
Ist der Grund für den Schimmelbefall bekannt und tritt er nur oberflächlich auf einer Fläche von maximal einem halben Quadratmeter auf, können Betroffene laut ARAG Experten den Schimmel selbst beseitigen. Dabei sollte dem Schimmel mit feuchten Tüchern zu Leibe gerückt und möglichst staubarm gearbeitet werden, damit sich Schimmelsporen nicht in der Luft verteilen. Also Finger weg von Staubsaugern und Besen!

Handelt es sich um glatte Oberflächen, genügen ein Tuch und haushaltsübliche Reinigungsmittel. Das Wasser sollte allerdings häufiger ausgetauscht werden. Sind Silikonfugen befallen, raten ARAG Experten zum Erneuern mit einem speziellen Sanitärsilikon. Mieter sollten aber vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen oder ihn um die Beseitigung des Problems bitten. Handelt es sich um poröse Flächen, die von Schimmel befallen sind, hilft ein alkoholischer Reiniger mit einem mindestens 70-prozentigen Alkoholanteil. Bei dieser Reinigungsaktion sollte aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr gut gelüftet und auf das Rauchen verzichtet werden.

Sind Möbel bereits tiefergehend vom Schimmel befallen, hilft nur eins: Weg damit! Ist der Befall nur oberflächig, hilft ein intensives Absaugen. Die ARAG Experten raten dabei allerdings zu einem speziellen Sicherheitsstaubsauger, der gemietet werden kann.

Bei einem großflächigen, tiefgehenden Schimmelbefall oder einer unbekannten Ursache raten die ARAG Experten, einen Profi mit der Schimmelbeseitigung zu beauftragen. Auch hier sollten Mieter vorher mit dem Vermieter abstimmen, wer die Kosten übernimmt.

Legionellen-Gefahr
15 Prozent des Energieverbrauchs in privaten Haushalten fallen für die Erzeugung von Warmwasser an. Während man daher durchaus auf ein Vollbad verzichten sollte und eventuell einen wassersparenden Duschkopf einbauen kann, raten die ARAG Experten bei der Absenkung der Wassertemperatur zur Vorsicht. Liegt diese dauerhaft unter 55 Grad Celsius, könnten sich Legionellen vermehren, die unter Umständen gefährliche gesundheitliche Probleme verursachen. Daher sind Vermieter auch verpflichtet, im Leitungssystem für eine Mindestwassertemperatur von mindestens 55 Grad zu sorgen – und zwar zu jeder Tageszeit an 365 Tagen im Jahr. Und es gibt noch weitere Vorschriften in puncto Warmwasser: Entsprechend einer DIN-Norm muss das Wasser nach 30 Sekunden mit 55 Grad Celsius aus der Leitung sprudeln, ansonsten handelt es sich um einen Mietmangel, der eine Mietminderung von bis zu fünf Prozent rechtfertigen kann, bis der Mangel behoben ist (Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 7 C 82/17).

Wer hilft bei Problemen?
Wer gesundheitliche Probleme hat, die unter Umständen auf Schimmelbildung zurückzuführen sind, sollte unbedingt den Hausarzt aufsuchen. Er kann betroffene Patienten zu einem Facharzt für Lungenheilkunde oder Allergologie überweisen. Je nach ärztlichem Ergebnis sollten Mieter mit ihrem Vermieter abklären, welche Schritte gegen den Schimmel unternommen werden können.

Einen Überblick über Beratungsstellen zum Thema Schimmel in Innenräumen bietet das Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland . Auch Gesundheitsämter bieten laut ARAG Experten in der Regel Ortsbegehungen und Messungen an.

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