Die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der unteren Bauaufsichtsbehörden sowie die Architekten- und die Ingenieurkammer Niedersachsen als Vertreter der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser machen sich für eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen stark. Um ihr Ziel zu bekräftigen, unterzeichneten sie am 6. Dezember 2022 im Laveshaus der Architektenkammer Niedersachsen in Hannover eine gemeinsame Selbstverpflichtung.

Die Bauaufsichtsbehörden wollen zukünftig über einen Bauantrag innerhalb von zehn Wochen entscheiden. Die Kammern wiederum bieten allen Entwurfsverfassern mit gezielten regionalen Fortbildungsangeboten z.B. zum öffentlichen Baurecht das nötige Knowhow, um die Qualität der eingereichten Anträge zu steigern. Architektenkammer und Ingenieurkammer erarbeiten zudem einen Leitfaden für Entwurfsverfasser, der eine konkrete Hilfestellung zur Erstellung von Bauanträgen bieten wird. Wer überhaupt als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser gilt und damit Bauanträge stellen darf, können die Behörden in der neuen Datenbank di.BAStAI überprüfen, die von den Kammern zur Verfügung gestellt wird. So wird eine automatisierte Prüfung der Entwurfsverfasserqualifikation möglich.

Im Zuge der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren setzen die Bauaufsichtsbehörden auf praxistaugliche Antragsmasken und Informationen. Alle Beteiligten wollen das Leitbild einer vereinheitlichten Verwaltungspraxis stärken und die Erfolge des gemeinsamen Vorgehens überprüfen.

Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, lobt die Vereinbarung als großen Schritt nach vorn: „Die Beschleunigung der Bauantragsverfahren ist für die Architekturbüros existentiell. Eine zügige Prüfung auf Grundlage eines richtig gestellten Antrags beschleunigt das Bauen und spart Kosten für alle Beteiligten.“

Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST) und derzeitiger Federführer der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, betont noch einmal die besondere Bedeutung der Vereinbarung und hebt hervor: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, Entwurfsverfassende und Genehmigungsbehörden an einen Tisch zu bekommen, um dem gemeinsamen Ziel zügiger Genehmigungsverfahren durch Selbstverpflichtungen ein Stück näher zu kommen. Dies halte ich für wesentlich zielführender, als vom Gesetzgeber Vorschriften vorgesetzt zu bekommen, für die dann möglicherweise die Akzeptanz fehlt“.

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Landkreistag (NLT): „Die Vereinbarung ist ein Meilenstein für besseres Bauen. Sie bietet die Grundlage, dass Entwurfsverfasser und Bauaufsichten ihr Verständnis voneinander noch weiter ausbauen. Schnellere Verfahren und bessere Anträge helfen vor allem den Bauwilligen – sie sparen Zeit, Kosten und Nerven. Zugleich werden Behörden entlastet und Baubeteiligte können effektiver arbeiten.“

Auch der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Marco Trips, lobt die Selbstverpflichtung als wegweisend: „Die Vereinbarung zwischen den Kammern und den kommunalen Spitzenverbänden zeugt von dem beidseitigen Willen nach einer pragmatischen Herangehensweise. Kooperation und gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfassern sind der Schlüssel für schnellere Baugenehmigungen.“

„Schnelle Entscheidungen bei den Baugenehmigungen wirken sich innovationsfördernd aus und bringen auch das klimaangepasste Bauen voran. Wir brauchen sie dringender denn je,“ unterstrich auch der Präsident der Ingenieurkammer Niedersachsen, Prof. Dr.-Ing. Martin Betzler. “Unsere gemeinsamen Anstrengungen leisten an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und sie gehen mit hoher Planungsqualität und qualifizierter Fachexpertise einher.“

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Der Niedersächsische Städte und Gemeindebund (NSGB) ist der kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Der Verband spricht für über 400 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen. Über 15.000 von 22.000 gewählten Mandatsträger:innen repräsentieren die genannten Gebietskörperschaften.

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