Auch Heimbewohner können Anspruch auf Corona-Einmalzahlung haben
Wegen der Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie konnten Sozialleistungsempfänger eine Pauschale von 150 € beanspruchen. Dies gilt auch für in stationären Heimen lebende Leistungsberechtigte, wenn sie einen Barbetrag und eine Bekleidungspauschale bezogen haben. Über diesen Anspruch informiert die Arbeitsgemeinschaft Mehr