Die EU-Kommission hat gestern ihren lang erwarteten Entwurf zu einer dringend erforderlichen Anpassung der Lenk- und Ruhezeiten im Gelegenheitsverkehr veröffentlicht. Damit kommt sie einem der Kernanliegen der Bustouristik nach, für das sich der bdo zusammen mit der IRU seit Jahren eingesetzt hat. Nachdem sich die EU-Abgeordneten bei den Verhandlungen zum „Mobility Package 1" Anfang der 20er Jahre dagegen entschieden haben, Verbesserungen bei den Lenk- und Ruhezeiten für den Gelegenheitsverkehr in das Gesetzespaket mit aufzunehmen, bedeutet der jetzige Entwurf, der sich ausschließlich um die Bustouristik dreht, einen großen Schritt in die richtige Richtung.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich erfreut über die Kommissions-Initiative: „Unsere harte Arbeit der letzten Jahre hat sich gelohnt. Die Argumente des bdo und der Landesverbände wurden in Brüssel gehört. Die Vorschläge der Kommission sind nahezu deckungsgleich mit den bdo-Positionen zu den Lenk- und Ruhezeiten. Sie ermöglichen es den vielen mittelständischen Busunternehmen besser auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden einzugehen. Das wird positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer haben. Denn zufriedene Fahrgäste bedeuten weniger Stress. Und das alles, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen. Denn die hat natürlich oberste Priorität für Busunternehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Abgeordneten des Parlaments die Vorschläge der Kommission zu eigen machen, da wo nötig nachbessern und das Gesetz verabschieden. Die Anpassung der Lenk- und Ruhezeiten wird die Attraktivität von Busreisen steigern. Und das wäre eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Denn umweltfreundlicher als mit dem Bus reist man nur noch mit eigener Muskelkraft."

Der Kommissionsvorschlag sieht Anpassungen bei der 12-Tage-Regelung vor, die endlich auch für nationale Busreisen gelten soll, ermöglicht den Fahrerinnen und Fahrern, die Pausen eigenständiger einzuteilen, so lange jeder Pausenabschnitt mindestens 15 Minuten lang ist und erlaubt es ihnen, besser auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren. So kann künftig der Beginn – nicht die Dauer – der täglichen Ruhezeit verschoben werden. Damit wäre es möglich, dass im Falle des Falles etwa ein Theaterbesuch länger als geplant dauern kann, ohne dass die Fahrgäste nach dem zweiten Akt das Theater verlassen müssen, damit der Busfahrer rechtzeitig zum planmäßigen Beginn seiner Ruhezeit im Hotel ist – obwohl er an diesem Tag nur wenige Stunden hinter dem Steuer saß.

Im nächsten Schritt werden das EU-Parlament und der Ministerrat den Kommissionsvorschlag jeweils beraten. Der bdo wird den Prozess natürlich weiterhin eng begleiten sowie in Berlin und Brüssel dafür werben, dass der Entwurf zu einem Gesetz wird.

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