Eigentlich ist es grob fahrlässig, die Schlüssel in einem unverschlossenen Fahrzeug zurückzulassen. Wird es daraufhin gestohlen, wäre es nicht verwunderlich, wenn die Kaskoversicherung den Schaden nicht zahlen will. Doch die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, bei dem die Schlüssel eines Wohnmobils aufgrund eines Missverständnisses im Wagen zurückgelassen wurden und die Versicherung daher trotzdem zahlen musste. Hier hatte der Ehemann beim Verlassen des Wohnmobils den Schlüssel absichtlich stecken lassen, weil seine Frau noch dort war. Seinen Zuruf, den Schlüssel später mitzunehmen, hatte die Frau missverstanden und verließ etwas später das Wohnmobil, ohne allerdings den Schlüssel mitzunehmen. Es kam, wie es kommen musste – und das Wohnmobil wurde gestohlen. Die Kaskoversicherung weigerte sich zunächst, den Schaden zu übernehmen, weil sie es für grob fahrlässig hielt, den Schlüssel im Fahrzeug zu lassen. Doch die Richter wollten keine unentschuldbare Pflichtverletzung erkennen, weil es sich hier um ein tragisches Missverständnis handelte und so musste die Versicherung zahlen (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 107/21).
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