Nicht nur die griechische Ferieninsel Rhodos ist von Waldbränden betroffen, auch in anderen Urlaubsregionen wie etwa in Spanien, Italien oder Kroatien besteht aufgrund hoher Temperaturen Waldbrandgefahr. Pauschalurlauber, die davon betroffen sind, müssen damit rechnen, dass der Reiseveranstalter die Reise daher absagt. Der Reisepreis oder bereits getätigte Anzahlungen müssen laut ARAG Experten vollständig erstattet werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht allerdings nicht. Wer eine bevorstehende Reise aufgrund von einer konkret drohenden Waldbrandgefahr stornieren möchte, hat ebenfalls einen Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Reisepreises. Allein die Angst vor einem Waldbrand ist hingegen kein Grund für eine kostenfreie Stornierung. Wer seinen Urlaub aufgrund eines Waldbrandes abbrechen muss, kann eine Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen verlangen. Zudem muss der Reiseveranstalter eine frühere Rückreise organisieren, wenn diese zum Reisepaket dazugehörte. Ist sie teurer, trägt der Veranstalter die Kosten. Auch wer aufgrund von Waldbränden die Heimreise erst später antreten kann, bekommt Hotelkosten für maximal drei weitere Nächte vom Reiseunternehmen bezahlt. Für Individualreisende gelten andere Regeln – hier ist man oftmals auf Kulanz angewiesen.
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