Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil (IV ZR 268/21) vom 19. Juli 2023 eine klare Position zur Thematik der Rückabwicklung von Lebensversicherungen bezogen. Insbesondere geht es dabei um die Situation, in der ein Versicherter seine Lebensversicherungsansprüche kurz nach Vertragsabschluss an einen Dritten abtritt und später das Begehren auf Rückabwicklung der Versicherung aufgrund mangelhafter Belehrung geltend macht.

Der 4. Senat des BGH hebt hervor, dass ein derartiges nachträgliches Verlangen auf Rückabwicklung einer Lebensversicherung, bedingt durch unzureichende Belehrung bei Vertragsabschluss, als rechtsmissbräuchlich angesehen werden kann, wenn der Versicherte seine Ansprüche bereits beim Vertragsabschluss an einen Gläubiger abgetreten hat. Die Abtretung der Ansprüche an Dritte unmittelbar nach Abschluss stellt eine mögliche Umgehung der gesetzlichen Regelungen zur Rückabwicklung dar. Dies trifft vor allem dann zu, wenn der Versicherte im Vorfeld darüber informiert war, dass Ansprüche aufgrund der fehlerhaften Belehrung entstehen könnten.

Die Entscheidung des BGH zeigt eine klare Intention zur Unterbindung von rechtsmissbräuchlichen Praktiken im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte soll nicht dazu dienen, gesetzliche Schutzmechanismen zu unterlaufen, sondern vielmehr den Schutz der Versicherten vor unvorteilhaften Vertragskonditionen sicherstellen und eine gerechte Behandlung gewährleisten.

Kommentar:

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs markiert einen bedeutenden Schritt zur Verhinderung möglichen Rechtsmissbrauchs bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Es bekräftigt deutlich, dass die sofortige Abtretung von Ansprüchen an Dritte nach Vertragsabschluss nicht als Mittel zur Umgehung von gesetzlichen Schutzmechanismen verwendet werden darf. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Integrität von Versicherungsverträgen und der Rechte der Versicherungsnehmer.

Die Urteilsbegründung spiegelt eine ausgewogene Perspektive wider, welche die Notwendigkeit der Rechte der Versicherungsnehmer betont und gleichzeitig möglichen Missbrauch des Systems verhindert. Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an Versicherte, Gläubiger und Versicherungsunternehmen gleichermaßen: Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen darf nicht für unlautere Absichten genutzt werden, sondern soll in angemessener Weise die Interessen der Versicherungsnehmer schützen.

Insgesamt trägt diese Entscheidung erheblich zur Stärkung der Integrität und Fairness in der Versicherungsbranche bei. Sie gewährleistet, dass die Gesetze und Bestimmungen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen in ihrem ursprünglichen Sinne angewendet werden – nämlich zum Schutz der Versicherten und zur Verhinderung von Missbrauch.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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