Die MEG Milch Board begrüßt den Antrag der Bundestagsfraktion der Linken, Art. 148 VO 1308/2013 übergreifend sowohl für Privatmolkereien als auch für Genossenschaften unter der Prämisse umzusetzen, dass für jedes Kilogramm Milch, das die Höfe verlässt, zuvor ein Kaufvertrag abgeschlossen sein muss, der die konkrete Menge in kg über eine bestimmte Laufzeit sowie einen konkreten Preis in Cent je kg regelt. „Damit werden die Erzeuger und Erzeugerinnen endlich in die Lage versetzt, eigenverantwortlich zu handeln, ihr wertvolles Lebensmittel bedarfsgerecht zu produzieren und im besten Fall gebündelt über Erzeugervereinigungen zu einem gewinnbringenden Preis zu veräußern“, sagt Frank Lenz, 1. Vorsitzender der MEG Milch Board. Laufzeit, Mengen, Preise und Qualitäten sowie sonstige Vertragsbestandteile können, wenn Art. 148 GMO wie oben beschrieben umgesetzt wird, durch die Marktteilnehmer vereinbart werden. „Dass diese marktwirtschaftliche Selbstverständlichkeit, Mengen und Preise zu vereinbaren, nun möglich werden soll, ist für uns Milchbäuerinnen und Milchbauern ein großer Erfolg“, so Lenz weiter.

Aus Sicht der MEG Milch Board, die in den vergangenen Jahren zahlreiche wissenschaftliche Expertisen über die Funktionsweise des Milchmarktes in Auftrag gegeben hat, ist eine Vertragsverpflichtung, die konkrete Vereinbarungen über Mengen und Preise vorschreibt, ein geeignetes Mittel, den Markt zu stabilisieren und Sicherheit und Fairness für alle Beteiligten in der Lieferkette zu erzeugen. Den logischen Erfordernissen haben sich nun viele Politiker geöffnet. Umso erfreulicher ist es, dass die Bundestagsfraktion der Linken sowie das grün geführte BMEL die dringende Erforderlichkeit des Handelns erkannt haben und das EU-Recht wirksam umsetzen möchten, denn Art. 148 GMO lässt ohne weiteres eine nationale Umsetzung zu, die konkrete Preis- und Mengenvereinbarungen vorsieht.

„Es ist längst überfällig, dass es zur Vertragspflicht kommt“, konstatiert Lenz, denn bevor die Umsetzung des Art. 148 GMO über Jahre ins Stocken geriet, hatten die Agrarminister der Länder sich bereits zustimmend geäußert, und die damalige Oppositionsfraktion der Grünen hatte in der letzten Legislaturperiode einen vergleichbaren Antrag gestellt. „Die Politik erkennt nun die Notwendigkeiten und würde mit der Umsetzung des Art. 148 GMO das lächerliche System, in dem der Milcherzeuger einen durch den Abnehmer festgelegten Preis diktiert bekommt, vom Kopf auf die Füße stellen“, so Lenz.

Ebenso zu begrüßen sind aus Sicht der MEG Milch Board die weiteren angekündigten Anträge, mit denen ein EU-weites Frühwarnsystem mit einem freiwilligen Lieferverzicht gegen Entschädigung etabliert und Vorschläge zur Ermöglichung einer fairen Preisgestaltung in der Lieferkette erarbeitet werden sollen. „Für den Fall von Preisverfällen durch nicht durch die Marktteilnehmer*innen zu beeinflussende äußere Einflüsse ist es erforderlich, zusätzlich zu den konkreten Verträgen über ein europäisches Sicherungsinstrument zu verfügen, um die Märkte im absoluten Notfall über eine Mengenreduktion gegen Entschädigung zu stabilisieren“, ergänzt Lenz. „Und dass die mehrheitlich gewählten Repräsentanten über Maßnahmen nachdenken, die in unserem Land und in der EU zu fairen Lieferbeziehungen führen und die industrielle Ausbeutung der Erzeugerinnen und Erzeuger beenden können, ist aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit“, fügt Lenz hinzu.

Die MEG Milch Board steht im Rahmen des politischen Prozesses, den es nun einzuleiten gilt, jederzeit gern mit ihrer Expertise rund um die Funktionsweise des Milchmarktes zur Verfügung.

Über MEG Milch Board w.V.

Die MEG Milch Board w. V. ist die im Jahre 2007 gegründete Erzeugerorganisation der Milchbauern in der Bundesrepublik. Grundlage ist das Agrarorganisationen- und lieferkettengesetz (AgrarOLKV), welches in wesentlichen Teilen Eingang in die Satzung gefunden hat. Staatlich genehmigt wurde die Gemeinschaft von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Aufgabe der Erzeugerorganisation ist unter anderem die Aufstellung von Verkaufs– und Vermarktungsregeln für die Mitglieder. Ziel ist es, die Bündelung der Milchbauern weiter voranzutreiben, um diesen den Zugang zum Wettbewerb innerhalb der Lebensmittelkette zu ermöglichen. Unterstützung erfährt dieses wichtige Vorhaben durch das Bundeskartellamt (Sektorbericht Milch), die Europäische Kommission, durch den Rechnungshof der Europäischen Union und durch viele andere Organisationen.

Besondere Satzungsaufgabe ist die Ermittlung der Produktionskosten unter Einbeziehung eines plausiblen Einkommensansatzes und unter Berücksichtigung des eingesetzten Kapitals für Boden und Pacht.

Die MEG Milch Board w. V. fordert die Umsetzung einer vertragsgebundenen Milchvermarktung, die in der RoadMap Milch & Markt beschrieben ist.

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