Existenzängste im Gastgewerbe wachsen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hervor. Enorme Sorgen bereitet der Branche die Debatte um eine Steuererhöhung auf Speisen in der Gastronomie. "Im Falle einer Steuererhöhung auf 19 Prozent droht 12.000 Betrieben das Aus", warnt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. "Wir wollen, dass Gastronomie bezahlbar bleibt sowie die kulinarische Vielfalt und Esskultur in unserem Land erhalten werden."Jetzt Sicherheit schaffen: 7% müssen bleiben

Aufgabe der Politik sei es jetzt, den gastgewerblichen Unternehmern mit der Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer, Sicherheit und Perspektiven zu geben, appelliert Zöllick. Es sei weder fair noch gerecht, wenn ab 1. Januar 2024 für Essen in Cafés und Restaurants wieder 19% Mehrwertsteuer fällig würden, während für das Essen zum Mitnehmen, den Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Es-senslieferung weiterhin 7% gelten würden. "Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie ist in 23 EU-Staaten Gesetz", so Zöllick. "Die 7% müssen einheitlich für Essen gelten."

Bereits in den Coronajahren 2020 und 2021 hat das Gastgewerbe durch die mas-siven Einbußen 36.000 steuerpflichtige Unternehmen verloren. "Es dürfen nicht noch mehr öffentliche Wohnzimmer verschwinden", mahnt Zöllick und betont die hohe wirtschaftliche wie gesellschaftliche Bedeutung der Branche. Es droht der Verlust weiterer 12.000 Betriebe, so das Ergebnis der Umfrage. "Unsere Betriebe stehen für lebendige Innenstädte und einen attraktiven ländlichen Raum. Als Orte der Begegnung, des Austausches und der Lebensqualität sind sie heute für den sozialen Zusammenhalt wichtiger denn je", untermauert Zöllick.

Die hohe Relevanz der Gastronomie für die Menschen bestätigt auch eine Insa-Umfrage im Auftrag des DEHOGA von Anfang September. Danach nutzen 86 Prozent der Befragten die Gastronomie regelmäßig. Mehr als jeder Zweite (58%) würde Im Falle einer Steuererhöhung seltener essen gehen. Zwei Drittel der Menschen (67%) haben gegen eine Steuererhöhung gestimmt.

Düstere Perspektiven: Preissteigerungen, Verluste, Betriebsaufgaben

Der aktuellen DEHOGA-Umfrage zufolge geben 93 Prozent der Unternehmer an, eine Steuererhöhung auf Speisen zum 1. Januar 2024 an die Gäste weitergeben zu müssen. Die Preise würden dabei um durchschnittlich 18,2 Prozent steigen. "Die Gastronomen haben keine Spielräume und Reserven mehr, um weitere Kostensteigerungen abzufedern", erklärt Zöllick. "Nur mit den 7% ist es bisher gelungen, die gestiegenen Kosten für Energie, Lebensmittel und Personal zumindest teilweise aufzufangen."

Demnach stiegen die Energiekosten im September im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 40 Prozent. Die Kosten für Lebensmittel für die Betriebe lagen durchschnittlich um 24,3 Prozent höher als im September 2022, die von Getränken um 17,9 Prozent. Die Personalkosten verteuerten sich um 20,8 Prozent.

Vorprogrammiert wären bei einer Anhebung der Steuer weniger Gäste, Umsatzverluste und weitere Betriebsschließungen. 75,1 Prozent der Betriebe gehen davon aus, dass die Gästezahlen stark sinken würden. 84,2 Prozent der Unternehmer rechnen damit, dass die Gäste zudem enorm sparen würden. Bereits in diesem Jahr befürchten 30,9 Prozent der Unternehmer, aufgrund der Umsatzrückgänge bei zugleich steigenden Kosten mit ihrem Betrieb in die Verlustzone zu geraten. 26,9 Prozent wagen keine Prognose. Lediglich 42,2 Prozent gehen davon aus, sich am Markt behaupten zu können.

Weiterführende Informationen zu „7% auf Speisen müssen bleiben“ stehen unter www.dehoga.de bereit. An der aktuellen DEHOGA-Umfrage vom 29. September bis 5. Oktober 2023 nahmen 3.300 gastgewerbliche Unternehmen aus ganz Deutschland teil.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726252-24
Telefax: +49 (30) 726252-42
http://www.dehoga.de

Ansprechpartner:
Stefanie Heckel
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 7262-5232
Fax: +49 (30) 7262-5242
E-Mail: heckel@dehoga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel