Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat ein eindeutiges Urteil gefällt: Das Amt des Datenschutzbeauftragten und das des Betriebsratsvorsitzenden sind nicht miteinander vereinbar. Der Vorsitz im Betriebsrat stehe einer Wahrnehmung der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz typischerweise entgegen. Daher werde Mehr







