Dankesformel muss bleiben
Ein Arbeitgeber darf die Dankesformel nicht aus erzieherischen Gründen aus einem Arbeitszeugnis streichen, weil die ehemalige Angestellte das Zeugnis mehrfach hat verbessern lassen. Einen Anspruch auf die Formel gibt es zwar laut Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht, aber die ARAG Experten weisen Mehr




