Heute hat das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission über die künftige Regulierung von Gentechnik abgestimmt. Eine Mehrheit der Parlamentarier*innen ist dabei der Empfehlung der Berichterstatterin von der EVP gefolgt, und hat für eine massive Aufweichung der Gentechnikgesetze für Organismen aus neuen gentechnischen Methoden gestimmt.

Dazu erklärt Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen:
„Es ist ein Rückschlag für Verbraucher*innen in Europa und für die ökologische und konventionelle Landwirtschaft ohne Gentechnik, dass eine Mehrheit im EU-Parlament heute für eine weitgehende Gentechnik-Deregulierung gestimmt hat. Auch wenn zum Glück Änderungsvorschläge der Sozialdemokraten und Grünen im EP angenommen wurden, die  Verbesserungen bei Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bedeuten: mit dem vorliegenden Entwurf würden weiterhin wichtige Vorgaben für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wegfallen, die bisher Verbraucher*innen- und Naturschutz gewährleistet haben, vor allem die Risikoüberprüfung aller GVO und Koexistenzvorgaben, damit Landwirtschaft und Lebensmittelunternehmen ohne Gentechnik weiter arbeiten können.“

Der Text, über den im Plenum des EU-Parlaments heute abgestimmt wurde, schlägt dabei zum Teil noch weitergehende Erleichterungen für den Einsatz von Gentechnik vor als die Vorlage der EU-Kommission – und macht noch weniger Vorgaben dafür, wie Landwirt*innen und Lebensmittelhersteller*innen, die ökologisch oder konventionell ohne Gentechnik wirtschaften wollen, geschützt werden können. Auch hat der Parlamentsbericht weder Antworten auf die wissenschaftlichen Bedenken gegen die Festlegungen des Verordnungsentwurfs, wie von der französischen Agentur für Lebensmittel und Gesundheit (ANSES) im Dezember veröffentlicht, noch geht er auf rechtliche Bedenken ein, dass das europäische Grundprinzip der Vorsorge nicht angemessen berücksichtigt ist. Eine Leerstelle bleibt auch die Frage der Patentierung. Denn GVO können im Gegensatz zu konventionell oder ökologisch gezüchtetem Saatgut patentiert werden, mit dem Gesetzentwurf ist deshalb eine Welle der Patentierung und wachsende Abhängigkeit der Land- und Lebensmittelwirtschaft von wenigen großen Konzernen zu erwarten.

König: „Es ist schwer nachzuvollziehen, dass die Interessen der Verbraucher*innen, aber auch die Sicherung der Unabhängigkeit unserer Land- und Lebensmittelwirtschaft bei den Parlamentarier*innen, die heute zugestimmt haben, so wenig Berücksichtigung fanden. Denn mit Absichtserklärungen wie bei der Patentierung lassen sich Saatgut und unsere Lebensmittel nicht für alle zugänglich und patentfrei halten.“

Hintergrund:

Im Juli 2023 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die künftige gesetzliche Regelung von Gentechnik in der Europäischen Union vorgelegt, im Anschluss begannen die Beratungen im EP und im Agrarrat über die jeweilige Position zum Vorschlag der Kommission, als Vorbereitung für einen Trilog. Mit der heutigen Entscheidung wurde über eine sogenannte allgemeine Position des EU- Parlaments für die weiteren Verhandlungen abgestimmt. Unter anderem hat sich das EP für eine Erweiterung der Deregulierung für weitere GVO, sowie noch weniger Möglichkeiten der Abgrenzung des Ökolandbaus ausgesprochen. In der offenen Frage, wie weitere Patentierung verhindert werden könne, steht im EP-Text nun die Absichtserklärung, dass keine Patente mehr erteilt werden sollten auf GVO, die von den sonstigen Regelungen des Gentechnikrechts ausgenommen sind – dem steht jedoch das europäische Patentübereinkommen im Weg, das genau diese Patentierung für alle GVO vorsieht.

Mögliche Verhandlungen mit dem Agrarrat, dem EU-Parlament und der Kommission können jedoch erst starten, wenn auch im Agrarminister*innen-Rat eine gemeinsame Position gefunden ist. Momentan wird dort noch verhandelt, auch im Rat sind Knackpunkte die Sicherung der ökologischen und konventionellen Landwirtschaft ohne Gentechnik und die Frage der Patentierung.

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