Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht den Rückschnitt einer zu hohen Hecke verlangen, wenn er selbst an der Grundstücksgrenze nachbarrechtswidrige Bepflanzungen vorgenommen hat. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach in einem solchen Fall ein treuwidriges Verhalten vorliege (Az.: 2 S 85/23).

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