Die Vermieter einer Wohnung klagten gegen eine Mieterin auf Zahlung mehrerer nicht geleisteter Mieten. Die hatte die Mieterin einbehalten, weil die Wohnung ihrer Ansicht nach bis zu ihrem Auszug mangelhaft gewesen sei. Doch während des Rückgabeprozesses hatten beide Seiten ein Protokoll unterschrieben, in dem die Wohnung als mangelfrei bezeichnet wurde. Das Amtsgericht Hanau macht nach Auskunft der ARAG Experten jetzt deutlich: Wer unterschreibt, die Wohnung sei mangelfrei, kann später nichts anderes mehr behaupten. Die Frau wurde zur Zahlung der ausstehenden Miete verurteilt (Az.: 32 C 37/24).
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